Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Dresden stellt private Verkehrsüberwachung auf eine neue rechtliche Grundlage. Wer Falschparker per App meldet, haftet künftig persönlich für Datenschutzverstöße – und das kann teuer werden.

Das Gericht entschied Ende 2025 in einem Grundsatzurteil, dass das Fotografieren erkennbarer Passagiere in parkenden Autos gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Die Entscheidung (Az. 4 U 464/25), die diese Woche für intensive juristische Diskussionen sorgt, stellt private Meldende über Apps wie „weg.li“ unter strikte Haftung. Ihr Eifer bei der Dokumentation von Ordnungswidrigkeiten rechtfertigt nicht den Eingriff in die Privatsphäre unbeteiligter Dritter.

Im konkreten Fall hatte ein Fußgänger ein illegal an einer Bushaltestelle geparktes Fahrzeug fotografiert, um es beim Ordnungsamt anzuzeigen. Das eingereichte Bild zeigte jedoch deutlich das Gesicht eines Beifahrers. Dieser – nicht verantwortlich für das Parkvergehen – verklagte den Melder erfolgreich auf Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

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Datensparsamkeit schlägt Anzeigeneifer

Das OLG Dresden bestätigte die Vorinstanz und berief sich auf den DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit. Private Personen genießen nicht die gleichen Befugnisse wie staatliche Stellen. Die Identifizierung eines Passagiers sei „weder erforderlich noch notwendig“, um einen Parkverstoß nachzuweisen.

Der Melder hätte das Foto aus einem Winkel aufnehmen oder das Gesicht vor dem Hochladen unkenntlich machen müssen. Das Gericht wies das Argument zurück, das „öffentliche Interesse“ an der Verfolgung von Verstößen rechtfertige den Eingriff in die Privatsphäre des Passagiers.

Teure Lehre für Hobby-Sheriffs

Die finanziellen Konsequenzen des Urteils sind konkret: Der Beklagte muss dem Passagier 100 Euro Schadensersatz zahlen und trägt dessen Anwaltskosten von rund 627 Euro. Hinzu kommt eine einstweilige Verfügung zur vollständigen Löschung des Fotos von allen Geräten und Backups.

Juristische Experten weisen darauf hin, dass die Gesamtkosten für ein einziges nicht anonymisiertes Foto leicht 1.000 Euro erreichen können, wenn eigene Anwaltskosten und Gerichtsgebühren hinzukommen. Dies verändert die Risikokalkulation für Nutzer von Meldungs-Apps grundlegend.

Was das Urteil für private Melder bedeutet

Das Urteil verbietet private Anzeigen nicht, verlangt aber professionelle Datenschutzstandards von Laien. „Das Gericht sagt im Kern: Wer die Rolle eines Verkehrshelfers übernimmt, muss auch deren Datenschutzstandards einhalten“, kommentiert ein Datenschutzexperte.

Private Melder handeln als Verantwortliche für die von ihnen gesammelten Daten. Das Hochladen eines Fotos zur Anzeige stellt eine „Datenverarbeitung“ nach DSGVO dar – anders als ein Foto für den privaten Gebrauch. Dies macht die Person voll haftbar.

Die wichtigsten Konsequenzen:

  • Anonymisierung ist Pflicht: Gesichter von Passagieren und Unbeteiligten müssen vor dem Hochladen unkenntlich gemacht werden.
  • Persönliche Haftung: Der Fotografierende haftet persönlich für DSGVO-Verstöße, nicht der App-Betreiber.
  • Strikt begrenzter Umfang: Die Beweiserhebung muss sich auf das Notwendige beschränken (Kennzeichen, Fahrzeugstellung, Verkehrsschild).

Druck auf App-Entwickler wächst

Während das aktuelle Urteil den Einzelnen adressiert, rücken nun auch Plattformbetreiber wie weg.li in den Fokus. Branchenbeobachter erwarten, dass App-Entwickler künftig automatische Anonymisierungsfunktionen – etwa KI-gestütztes Verwischen von Gesichtern – direkt in ihre Upload-Prozesse integrieren müssen, um ihre Nutzer zu schützen.

Das OLG Dresden hat eine klare Grenze gezogen: Die Suche nach Ordnung auf den Straßen darf nicht auf Kosten des digitalen Privatsphäre gehen. Die Botschaft an Deutschlands private Verkehrsüberwacher ist eindeutig: Unkenntlich machen vor dem Posten – oder auf Kosten gefasst sein.

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