Ab wann sollten Kinder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können? Bisher gilt: Kinder unter 14 Jahren fallen nicht unter das Jugendstrafrecht. Sie sind laut §19 des Strafgesetzbuchs schuldunfähig und können deshalb strafrechtlich nicht verurteilt werden.
Bei Täterinnen und Tätern im Alter von zwölf bis 14 Jahren kommt es nach derzeitiger Rechtslage also weder zu einer Anklage noch zu einem gerichtlichen Verfahren. Diese müssen eingestellt werden. Familiengerichte können aber tätig werden. Etwa durch die Anordnung, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch schwerwiegendere Maßnahmen sind möglich, bis hin zur Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.
CSU: Gewaltkriminalität bei Kindern besorgniserregend
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will dagegen auch Kinder strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. Die Forderung in einem Positionspapier für die Klausur in Kloster Seeon, das BR24 vorliegt, lautet wörtlich: „Strafunmündige kriminelle Kinder vor Gericht stellen“.
Die Landesgruppe argumentiert, der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren sei besorgniserregend. Immer mehr Minderjährige würden gezielt als Drogendealer missbraucht – eben weil sie strafunmündig sind.
Die CSU schlägt vor: Das Jugendstrafrecht soll ab zwölf Jahren angewendet werden. Dafür soll ein Verantwortungsverfahren eingeführt werden. Das heißt, die Tat soll mit Eltern und Kindern vor einem Staatsanwalt und dem Jugendgericht aufgearbeitet werden.
Bundestag und Bundesrat müssten Rechtslage ändern
Um diese Forderung umzusetzen, müsste der Bundestag aktiv werden. Denn beim Strafgesetzbuch handelt es sich um ein Bundesgesetz. Zudem wäre eine Beteiligung des Bundesrats, also der Länder, erforderlich. Die Absenkung des Alters der Strafmündigkeit würde dann zu einem Anstieg der gerichtlichen Verfahren führen, sagt Barbara Stockinger, Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins. Aspekte, die dann vor allem eine Rolle spielen würden, seien der Erziehungsgedanke als Leitprinzip im Jugendstrafrecht. Und bei jüngeren Täterinnen und Tätern auch die individuelle Frage nach Reife und Verantwortlichkeit. Auf die Frage, welche anderen Möglichkeiten sie sieht, Kriminalität bei Kindern entgegenzuwirken, antwortet Stockinger grundsätzlich: „Ob Jugendliche oder Kinder: Frühe Hilfe, also präventive, pädagogische und sozialpolitische Maßnahmen, wirken nachhaltig.“
SPD will Studienergebnisse abwarten
Derzeit ist es eher unwahrscheinlich, dass der Koalitionspartner SPD es mittragen würde, das Alter der Strafmündigkeit abzusenken. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht: Vor Neuregelungen beim Jugendstrafrecht soll eine Studie in Auftrag gegeben werden. Diese Studie soll untersuchen, was die Ursachen für die gestiegene Kinder- und Jugendkriminalität sind. Sonja Eichwede, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD für die Bereiche Recht und Innen im Bundestag, plädiert dafür, die Ergebnisse der Studie abzuwarten.
Die SPD-Politikerin argumentiert: Die Strafmündigkeit knüpfe an eine erforderliche Reife des Kindes an, das Unrecht einer Tat einzusehen und danach zu handeln. Diese Reife hätten Kinder noch nicht. Daher beginne die Strafmündigkeit auch in den meisten europäischen Staaten ebenfalls mit 14, teilweise sogar später. Eichwede, die vor ihrem Einzug in den Bundestag als Richterin gearbeitet hat, sagt: „Im Kindesalter ist es sehr viel wichtiger, erzieherisch und so in der Folge präventiv einzuwirken, statt Jugendarrest oder Jugendhaft anzuordnen.“ Dafür hätten die Jugendämter und Familiengerichte auch jetzt schon viele Möglichkeiten bis hin zu Sanktionen an der Hand.
Bayerischer Justizminister Eisenreich zurückhaltend
Auch der bayerische Justizminister Georg Eisenreich von der CSU hatte sich vor einem Monat im BR-Interview zurückhaltend geäußert. Die Diskussion sei notwendig. Aus seiner Sicht fehlt aber eine Studie, „wie sich die Reife von Kindern entwickelt“. Notwendig für eine Strafbarkeit sei, „dass Kinder das Unrecht der Tat einsehen können“.
Zahlen seit Corona gestiegen
Die Zahlen von tatverdächtigen Kindern sind besonders seit der Corona-Pandemie gestiegen. Die Kriminologische Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei spricht zwischen 2015 und 2021 von einem „fast ausnahmslos anhaltenden Aufwärtstrend“.
Besonders auffällig sei der starke Anstieg direkt nach der Corona-Pandemie. Bei Kindern gebe es zwar generell weniger Tatverdächtige als bei Jugendlichen und Heranwachsenden. 2022 habe es bei Kindern in Bayern aber erstmals (im Vergleich zu den Jahren ab 2015) mehr als 10.000 erfasste Tatverdächtige gegeben. In den darauffolgenden zwei Jahren stagnierte der Wert auf einem ähnlich hohen Niveau, trotz eines zuletzt geringen Rückgangs von 10.263 tatverdächtigen Kindern auf 10.179. Vor allem im Bereich Gewaltkriminalität gehen die Zahlen nach oben.