Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) sind ab sofort verpflichtet, die rund 50 im Stadtgebiet verteilten Sammelcontainer für defekte Elektrokleingeräte (E-Container) abzubauen. Das teilt das städtische Amt für Kommunikation mit.

Anlass ist demnach eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist. Die Gesetzesänderung soll das Brandrisiko durch Akkus reduzieren und die Sammlung von Elektrogeräten verbessern.

Abbau dauert bis Mitte Februar

Aus logistischen Gründen werde es bis Mitte Februar dauern, bis alle E-Container abgebaut seien, teilen die AWM mit. „Die Münsteranerinnen und Münsteraner unterstützen uns, wenn sie die E-Container ab sofort nicht mehr nutzen und defekte Elektrokleingeräte wie Toaster oder Föhne ausschließlich am Recyclinghof oder im Handel abgeben“, sagt Dr. Daniel Baumkötter, technischer Betriebsleiter bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster.

Mit der Novelle des ElektroG verstärkt der Gesetzgeber die Rücknahmepflicht des Handels für Elektrogeräte und schafft bundesweit einheitliche Vorschriften zur fachgerechten Annahme und Vorsortierung insbesondere batteriebetriebener Altgeräte, wie es weiter heißt.

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„Wir begrüßen es sehr, dass so die Sammlung verbessert und gleichzeitig sicherer für die Mitarbeitenden wird. Durch falsch entsorgte Akkus und Batterien kommt es bundesweit täglich zu rund 30 Bränden in Recycling- und Sortieranlagen, in Fahrzeugen und auf Betriebshöfen. Auch wir erleben das immer häufiger“, so Baumkötter. Auch in Sammelcontainern wurden schon Akkus entsorgt, die sich entzündet haben – trotz des Hinweises auf dem Container „Keine Akkus und Batterien einwerfen“.

Neue Regelung am Recyclinghof

Um Akkubrände bei Sammlung und Transport zu verhindern, müssen die AWM laut Mitteilung nicht nur die Container im Stadtgebiet abbauen. Das neue ElektroG unterbindet auch das Einwerfen von Elektrokleingeräten in Container auf dem Recyclinghof. Fachpersonal der AWM nimmt die Geräte ab sofort an Sammeltischen entgegen.

Enthält das Gerät noch Akkus oder Batterien, erfassen die Mitarbeitenden diese separat. Ist der Akku verbaut, müssen sie das Gerät in einem gesonderten Behälter sammeln. Elektrogeräte nehmen die awm an zehn von elf Recyclinghöfen an. Ausgenommen ist nur der Recyclinghof Kinderhaus. Aus Platzgründen können hier keine Sammelbehälter für Elektrogeräte und -akkus gestellt werden.

Hotline für Rückfragen

Elektrogroßgeräte – zum Beispiel Waschmaschinen und Kühlschränke – können wie gewohnt an dem entsprechenden Sammelplatz auf dem Recyclinghof abgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sollten Leuchtmittel, Batterien und Akkus möglichst vorab entfernen und diese beim Fachpersonal abgeben.

Rückfragen beantwortet das AWM-Kundencenter unter der Rufnummer 0251/60 52-53.

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