Nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen Patienten in der Uniklinik Gießen übt der Landesverband Psychiatrieerfahrener Kritik am Klinikpersonal. Die Mitarbeiter seien ihrer Fürsorgepflicht nicht nachgekommen – das Messer habe gar nicht erst in die Hände des 33-Jährigen gelangen dürfen.
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00:40 Min.|06.01.26|Alexander Gottschalk
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Mit einem Messer soll ein Patient in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung des Universitätsklinikums Gießen am zweiten Weihnachtsfeiertag das Klinikpersonal bedroht haben. Die Polizei erschoss den 33-Jährigen.
Der Landesverband Psychiatrieerfahrener schreibt nun den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Klinik eine Mitschuld an dem tödlichen Einsatz zu. Letztlich seien sie ihrer Fürsorgepflicht gegenüber dem Patienten nicht nachgekommen, heißt es in einer Stellungnahme.
„Wie geraten Messer auf eine Akutstation?“
Das Personal trage eine Mitverantwortung, den Patienten vor sich selbst zu schützen. „Wie geraten Messer und dergleichen in eine psychiatrische Akutstation?“, fragt der Betroffenenverband in seiner Mitteilung. „Hat niemand darauf geachtet, dass solche Dinge nicht in die Hand von Patienten gelangen, bevor die Situation eskaliert?“
Auf einer Akutstation müsse man mit psychischen Ausnahmezuständen rechnen, dafür sei solch eine Station da. Auch in solchen Ausnahmezuständen seien Patienten „an Leib und Leben schützenswert“. Der Verband hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, Missstände in der Psychiatrie aufzuzeigen und Hilfsangebote außerhalb der Psychiatrie zu fördern.
Das Universitätsklinikum Gießen wollte sich auf hr-Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern und verweist auf die laufenden Ermittlungen.
Von zwei Schüssen tödlich getroffen
Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Patient, der sich „in einem psychischen Ausnahmezustand befand“, das Klinikpersonal mit einem sogenannten Scheckkartenmesser bedroht.
Vor dem Einsatz der Schusswaffe sei er von den Beamten „mehrfach vergebens aufgefordert worden“, das Messer abzulegen. Der Einsatz eines Tasers habe in der Situation nicht geholfen, so die Staatsanwaltschaft.
Der 33-Jährige wurde laut Obduktion von zwei Schüssen aus einer Polizeiwaffe getötet – ein Schuss ging in ein Bein des Mannes, der zweite traf ihn im Oberkörperbereich.
Redaktion:
Tanja Stehning
Sendung:
hr4, 06.01.2026, 15.30 Uhr
Quelle: hessenschau.de/Alexander Gottschalk