Ein wegen sexueller Belästigung angeklagter Richter steht neben seinem Anwalt.

Stand: 06.01.2026 19:09 Uhr

Das Landgericht Osnabrück hat einen Richter des Amtsgerichts Lingen wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte mehrfach versucht, eine Kollegin gegen ihren Willen zu küssen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es in zwei Fällen sexuelle Übergriffe während der Dienstzeit gegeben hat. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Mann versucht, eine Kollegin gegen ihren Willen unvermittelt auf den Mund zu küssen. Etwa eine Woche später habe er es trotz ihres klaren Neins erneut versucht und sie dabei gegen eine Tür gedrückt. In beiden Fällen habe er sich strafbar gemacht. 7.000 Euro Strafe muss der Mann nun zahlen.

Staatsanwaltschaft forderte mehr als ein Jahr Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung gefordert, da noch weitere Vorwürfe im Raum standen – unter anderem das Weiterleiten von intimen Nachrichten, sexuelle Belästigung und Nachstellung. So habe er das Ende einer etwa zweijährigen Affäre nicht akzeptiert, obwohl seine Kollegin ihm Nachrichten wie „Bitte hör auf, mir diese Nachrichten zu schreiben“ schickte. In dem Verfahren habe teilweise Aussage gegen Aussage gestanden, teilte das Gericht mit. In einigen Fällen habe es auch Ungereimtheiten in den Äußerungen der Frauen festgestellt. Obwohl die Zeuginnen nach Ansicht des Richters nicht gelogen haben, reichten viele Aussagen nicht für eine strafrechtliche Verurteilung auss.

Machtposition genutzt, um „sexuellen Bedürfnissen nachzugehen“

In seiner Urteilsbegründung warf der Vorsitzende Richter am Landgericht seinem Kollegen dominantes Verhalten vor, das er gegenüber Kolleginnen entsprechend genutzt habe. Der verheiratete Familienvater habe in seinem Beruf unter anderem durch sein „selbstbewusstes und sicheres Auftreten“ Ansehen erworben. Seine Stellung als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer habe er genutzt, um seinen „sexuellen Bedürfnissen nachzugehen“. Der Verurteilte habe sich vor allem Frauen genähert, die erst seit kurzer Zeit am Amtsgericht waren.

Richter: „Hose war einfach näher als das Hirn“

Laut Gericht hatte der verurteilte Jurist mit mindestens fünf Arbeitskolleginnen eine Affäre oder versuchte zumindest, diese einzugehen. Mehrere seiner Affären seien zunächst zwar einheitlich gewesen, ein Ende habe der Mann aber mehrfach nicht akzeptieren wollen. Der Richter sagte in seiner Urteilsverkündung: „Bei ihnen war die Hose einfach näher als das Hirn.“ Der Verurteilte kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.

Justizministerium entscheidet über Weiterarbeit als Richter

Der Angeklagte hatte zuvor über zwei Stunden ausgeführt, dass die Beziehungen einvernehmlich gewesen seien. Im Übrigen stehe er vor einem Straf- und nicht vor einem Moralgericht, so der 44-Jährige. Das nahm das Gericht auf und machte deutlich, dass es letztlich um das nötige Maß an Abstand gegenüber Kolleginnen gehe. Ob der Richter in Zukunft weiter im Amt bleiben darf, wird separat in einem Disziplinarverfahren entschieden. Letztendlich liegt die Entscheidung beim Niedersächsischen Justizministerium.