Wenn Opfer sexueller Gewalt Anzeige erstatten, bedeutet das für sie häufig eine belastende Konfrontation vor Gericht. Ein Prozess, der für Betroffene mit großer emotionaler Last einhergeht. Die Hamburger Justiz möchte künftig die Verfahren um Sexualdelikte anders organisieren – und führt dafür Spezialkammern ein.

Das Hamburger Landgericht hat zum 1. Januar 2026 eine Neuerung bei der Bearbeitung von Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeführt. Um Verfahren effizienter zu machen und die Opfer besser zu schützen, werden Sexualdelikte seit dem 1. Januar vor sieben großen Strafkammern mit Spezialzuständigkeit verhandelt.

„Für Opfer von sexueller Gewalt kann es hochbelastend sein, vor Gericht auszusagen“, so Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Um die Taten in Anwesenheit der Geschädigten zu besprechen, brauche es Sensibilität und Empathie. Gerade in komplexen Fällen sei das wichtig. „Gleichzeitig kann die Spezialisierung die gerichtliche Aufarbeitung von Sexualdelikten weiter verbessern und die Verfahren effizienter machen. Das ist auch ein deutliches Signal an die Opfer sexueller Gewalt, dass sie der Justiz vertrauen können“, so Gallina.

Spezielle Schulungen für Richter:innen

22 Richterinnen und Richter sind in den sieben Strafkammern tätig, in denen künftig Sexualdelikte verhandelt werden. Spezielle Schulungen sollen dabei die Expertise der Richter:innen vertiefen. Die Justizbehörde bietet zudem Fortbildungen zu psychologischen und vernehmungstechnischen Themen an.

Wenn bei Sexualdelikten eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist, werden die Fälle erstinstanzlich vor dem Landgericht verhandelt. Das ist außerdem der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft wegen besonderer Bedeutung des Falls oder aus Opferschutzgründen die Klage direkt beim Landgericht einreicht. Die großen Strafkammern sind mit meist bis zu drei Richter:innen und zwei Schöffen besetzt.

Das könnte Sie auch interessieren: „Politischer Offenbarungseid“: Skandal um Mekka-Party zieht immer weitere Kreise

Etwa jede siebte Frau hat seit ihrem 16. Lebensjahr Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt gemacht, so geht es aus einer repräsentativen Bundesstudie zu den Lebenssituationen von Frauen in Deutschland hervor. Die Studie kommt außerdem zu dem Schluss, dass 58,2 Prozent aller befragten Frauen Situationen sexueller Belästigung erlebt haben – sei es in der Öffentlichkeit, im Kontext von Arbeit und Ausbildung oder im sozialen Nahraum.

Die wenigsten Frauen bringen die Tat zur Anzeige, laut älterer Studien sind es nur etwa fünf Prozent.