Laut der städtischen Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer und Anlieger verpflichtet, den Winterdienst in bestimmten Bereichen selbst durchzuführen./Foto: mit KI erstellt

Garbsen – Schneeräumung in Garbsen –  Diese Winterdienst-Pflichten gelten für Anlieger

Der Winter hat Garbsen am vergangenen Wochenende fest im Griff gehabt. Starker Schneefall sorgte dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicebetriebe der Stadt im Dauereinsatz waren. Rund 300 Straßenkilometer mussten geräumt und gestreut werden – eine logistische Herausforderung, die nur mit klaren Prioritäten zu bewältigen ist.

Stadt arbeitet nach festem Räumplan

Wie die Stadt mitteilt, haben Hauptverkehrsstraßen im Winterdienst oberste Priorität. Anschließend folgen Wege an städtischen Grundstücken wie Schulen sowie Bushaltestellen. Erst danach werden die Siedlungsstraßen bearbeitet. Rund 50 Beschäftigte der Servicebetriebe sind aktuell im Schichtdienst im Einsatz, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Anlieger sind ebenfalls in der Pflicht

Trotz des umfangreichen Einsatzes der Stadt gilt: Nicht alles übernimmt der kommunale Winterdienst. Laut der städtischen Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer und Anlieger verpflichtet, den Winterdienst in bestimmten Bereichen selbst durchzuführen.

Dazu zählen:

Zwischen 7 und 20 Uhr muss Schnee oder Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigt werden. Fällt Schnee erst nach 20 Uhr, ist dieser bis 7 Uhr am folgenden Morgen zu entfernen.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Zum Streuen dürfen Asche, Sand oder Split verwendet werden. Streusalz ist verboten, da es die Umwelt schädigt – auch wenn es häufig günstig angeboten wird.

Kostenloses Streugut für Bürger

Gute Nachricht für alle Anlieger: Die Stadt Garbsen stellt auch in diesem Winter wieder kostenloses Streugut zur Verfügung. Dieses kann auf dem Hof der Servicebetriebe in Havelse, Im Alten Dorfe 37–42, abgeholt werden:

Der Winterdienst ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Während die Stadt mit großem Personalaufwand die Hauptstraßen und öffentlichen Bereiche sichert, sind Anlieger gefordert, ihren Teil zur Sicherheit auf Gehwegen beizutragen. Wer seine Pflichten kennt und rechtzeitig handelt, hilft dabei, Unfälle zu vermeiden und den Winter für alle etwas sicherer zu machen.

GCN/bs