Köln (Nordrhein-Westfalen) – Für diese Tat soll er zahlen. Ein älterer Mann soll in einem Supermarkt einer Frau unter das Kleid gefilmt haben.

Die Polizei in Köln fahndet nun mit Fotos aus einer Überwachungskamera nach dem Spanner.

Tat geschah im Supermarkt

Die Tat geschah laut den Ermittlern am 16. August 2025 gegen 17.50 Uhr in einem Laden am Eigelstein. Der Mann mit der dunklen Kappe und dem dunklen, leicht angegrauten Bart hielt plötzlich sein Handy unter das Sommerkleid der jungen Frau – filmte oder fotografierte.

Dem Opfer fiel das zunächst gar nicht auf. Erst, als ein bislang noch unbekanntes junges Pärchen den Tatverdächtigen darauf ansprach, wurde der Frau bewusst, was zuvor geschehen war.

Der ältere Mann trug einen Bart und eine dunkle Kappe

Der ältere Mann trug einen Bart und eine dunkle Kappe

Foto: Polizei

Der Täter verließ daraufhin fluchtartig das Geschäft. Nun veröffentlicht die Polizei Bilder von ihm. Er wird auf 50 bis 65 Jahre geschätzt, trug eine graue Hose, ein blaues Hemd sowie ein weißes Unterhemd und weiße Sneaker. Er hat zudem eine untersetzte Figur.

Die Tat geschah im August in einem Supermarkt am Eigelstein

Die Tat geschah im August in einem Supermarkt am Eigelstein

Foto: Polizei

Polizei sucht Zeugen

Die Polizei bittet Zeugen, insbesondere das junge Pärchen und weitere Kunden, die Hinweise zur Tat oder dem Täter geben können, sich telefonisch unter 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de bei den Ermittlern zu melden.

Mehr zum Thema„Upskirting“ kann zu Freiheitsstrafe führen

Das heimliche Filmen unter Röcken – auch „Upskirting“ genannt – gilt als sexualisierte Gewalt, die in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 strafbar ist und einen eigenen Straftatbestand darstellt. Die Tat kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Die Polizei in NRW rät Opfern solcher Straftaten, zunächst auf sich aufmerksam zu machen und laut andere um Hilfe zu rufen. Die Tat sollte außerdem unbedingt der Polizei gemeldet werden. Dazu sollte man sich Merkmale des Täters genau einprägen, um ihn später beschreiben zu können.

Neben dem sogenannten „Upskirting“ und „Downblousing“ (Fotografieren in den Ausschnitt) zielt das Gesetz übrigens auch auf Gaffer an Unfallstellen ab.