Der erste Schritt ist gemacht, um den Streit um die Rückforderung von Corona-Soforthilfen zu befrieden. Wie von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut angekündigt, hat die L-Bank die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs akzeptiert, die Grundsatzentscheidungen sind damit rechtskräftig.
Zinsforderungen müssen fallengelassen werden
Nun müssen rasch weitere Schritte folgen. Dazu gehört vor allem, dass die Tausende von Unternehmern und Selbstständigen gegen die Rückzahlung der allersten Corona-Soforthilfe Widerspruch eingelegt oder geklagt hatten, das Geld zurückerstattet wird. Dass in all diesen Fällen auch die Zinsforderungen der L-Bank fallengelassen werden müssen, versteht sich von selbst.
Ob auch diejenigen, die widerspruchs- und klaglos zurückbezahlt haben, ihr Geld wiederbekommen, ist eine andere Frage. Politisch wäre es wegen der Gleichbehandlung gut, doch rechtlich ist das zugegebenermaßen nicht einfach.