Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert.

Freitag, 9. Januar: Amtliche Warnung vor Sturmböen

Am Freitag ist es stark bewölkt und es kann immer wieder regnen. Zudem hat der Deutsche Wetterdienst eine amtliche Warnung vor Sturmböen herausgegeben. Im höheren Bergland ist teils Schneefall möglich. Die Höchsttemperaturen liegen zwischen drei und neun Grad.

Eine Frau kämpft mit ihrem Regenschirm gegen den Sturm an. (Symbolbild)

Icon vergrößern

Eine Frau kämpft mit ihrem Regenschirm gegen den Sturm an. (Symbolbild)
Foto: MIS

Schließen

Icon Schließen

Icon vergrößern

Icon verkleinern

Icon Pfeil bewegen

Eine Frau kämpft mit ihrem Regenschirm gegen den Sturm an. (Symbolbild)
Foto: MIS

Bislang kam es jedoch nicht zu einer Häufung witterungsbedingter Einsätze, wie ein Sprecher der Polizei Karlsruhe der Redaktion mitteilt. Vereinzelt wurden Einsätze wegen umgestürzter Bäume oder herabgefallener Dachziegel im Präsidiumsgebiet gemeldet. Insgesamt bleibt die Lage trotz der Unwetterwarnung bislang ruhig.

Auf dem Feldberg können orkanartige Böen auftreten. In der Nacht zum Samstag wechseln sich Schnee- und Regenschauer ab. Die Temperaturen liegen zwischen minus drei und plus zwei Grad. Dabei bleibt es windig mit teils stürmischen Böen.

Wer muss was bis wann räumen oder streuen?

Wie immer, wenn es geschneit hat, stellt sich die Frage: Wer muss was bis wann räumen oder streuen? Diese Regeln gelten in Karlsruhe:

  • Die Räum- und Streupflicht liegt bei den Anliegern. In der Regel sind das Grundstückseigentümer, die diese Pflicht an ihre Mieter weitergeben können
  • An Werktagen müssen Gehwege bis 7.30 Uhr geräumt und gegebenenfalls gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr
  • Bei erneutem Schneefall oder Glätte: Immer wieder nach Bedarf räumen bzw. streuen

Glatte Straßen am Dienstag, 6. Januar 2026 in Karlsruhe.

Icon vergrößern

Glatte Straßen am Dienstag, 6. Januar 2026 in Karlsruhe.
Foto: Thomas Riedel

Schließen

Icon Schließen

Icon vergrößern

Icon verkleinern

Icon Pfeil bewegen

Glatte Straßen am Dienstag, 6. Januar 2026 in Karlsruhe.
Foto: Thomas Riedel

  • Öffentliche Flächen und Straßen übernimmt der städtische Winterdienst von 3 bis 22 Uhr
  • Was muss geräumt werden?: Gehwege entlang des Grundstücks, wichtige Zugänge auf dem Grundstück wie Hauseingang, Zugänge zu Garagen und Wege zu Mülltonnen
  • Streuen mit Salz ist in Karlsruhe verboten, stattdessen Sand, Splitt oder Kies verwenden

Glatte Straßen am Dienstag, 6. Januar 2026 in Karlsruhe.

Icon vergrößern

Glatte Straßen am Dienstag, 6. Januar 2026 in Karlsruhe.
Foto: Thomas Riedel

Schließen

Icon Schließen

Icon vergrößern

Icon verkleinern

Icon Pfeil bewegen

Glatte Straßen am Dienstag, 6. Januar 2026 in Karlsruhe.
Foto: Thomas Riedel

Diese Informationen sind in der „Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege“ der Stadt nachlesbar sowie im Infoblatt „Winterdienst in Karlsruhe“ vom Team Sauberes Karlsruhe abrufbar.

Wie wird das Wetter in den kommenden Tagen?

Samstag, 10. Januar: Schneefall am Wochenende möglich

Am Wochenende wechselt der Regen vielerorts zu Schnee. Die Temperaturen können auf bis zu plus vier Grad klettern. Es bleibt auch am Samstag windig mit teils starken bis stürmischen Böen.

Schnee in Karlsruhe am 6. Januar 2026.

Icon vergrößern

Schnee in Karlsruhe am 6. Januar 2026.
Foto: Thomas Riedel

Schließen

Icon Schließen

Icon vergrößern

Icon verkleinern

Icon Pfeil bewegen

Schnee in Karlsruhe am 6. Januar 2026.
Foto: Thomas Riedel

In der Nacht zu Sonntag kann es vermehrt regnen. Entsprechend ist Glätte möglich. Die Temperaturen liegen zwischen null und minus drei Grad.

  • Gerrit Lieb

    Icon Haken im Kreis gesetzt

    Icon Plus im Kreis

  • Sturmböe

    Icon Haken im Kreis gesetzt

    Icon Plus im Kreis

  • Karlsruhe

    Icon Haken im Kreis gesetzt

    Icon Plus im Kreis