Es ist eine Hiobsbotschaft im süddeutschen Lebensmitteleinzelhandel: Die Feneberg Lebensmittel GmbH, einer der größten selbstständigen Lebensmittelhändler Deutschlands mit rund 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, hat beim Amtsgericht Kempten einen Insolvenzantrag gestellt. Wie die beratende Kanzlei Grub Brugger aus Stuttgart der „Schwäbischen Zeitung“ mitgeteilt hat, soll für Feneberg im Rahmen eines sogenannten Schutzschirmverfahrens ein Weg aus der wirtschaftlichen Schieflage gefunden werden. Ziel des Verfahrens sei „eine umfassende wirtschaftliche und strukturelle Neuaufstellung des Unternehmens unter eigener Verantwortung“.
Ein Team der Kanzlei Grub Brugger um Frank Schäffler, Fachanwalt für Insolvenz– und Sanierungsrecht, berät das Unternehmen im Rahmen des Schutzschirmverfahrens. Jochen Sedlitz ist als Generalbevollmächtigter tätig. Die operative Sanierung verantwortet Stephan Leibold als Sanierungsgeschäftsführer, der die Geschäftsführung gemeinsam mit Amelie Feneberg wahrnimmt. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Martin Hörmann von der Kanzlei Anchor bestellt.
„Wir wollen Feneberg wirtschaftlich stabilisieren“
„Das Schutzschirmverfahren bietet den rechtlichen Rahmen, um die notwendigen Sanierungsschritte strukturiert umzusetzen“, sagte Frank Schäffler. „Wir wollen Feneberg wirtschaftlich stabilisieren, möglichst viele Filialen und Arbeitsplätze erhalten und damit eine tragfähige Perspektive für die Zukunft schaffen.“
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Feneberg reagiert mit dem Verfahren auf eine seit Längerem angespannte wirtschaftliche Situation. Die beiden zurückliegenden Geschäftsjahre 2023/24 und 2024/25 (30. September) wurden jeweils mit zweistelligen Millionenverlusten abgeschlossen. Zu den wesentlichen Belastungsfaktoren zählen Verluste, hohe Pensionsverpflichtungen, strukturelle Defizite im Filialnetz sowie die Folgewirkungen der Insolvenz der früheren Tochtergesellschaft Allgäu Fresh Foods (AFF). Die „Schwäbische Zeitung“ berichtete.
Unwirtschaftliche Standorte schließen oder verkaufen
Im Mittelpunkt der Sanierung steht nach Informationen der Kanzlei Grub Brugger die Überprüfung und Neuordnung des Filialnetzes. Dauerhaft unwirtschaftliche Standorte würden kritisch bewertet. Neben möglichen Schließungen prüfe das Unternehmen ausdrücklich auch rechtliche und wirtschaftliche Übertragungen einzelner Filialen oder Filialgruppen auf einen oder mehrere Investoren, sofern sich hierfür tragfähige Lösungen ergeben würden. Ziel sei es, möglichst viele Standorte in geeigneter Struktur fortzuführen.
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„Das operative Kerngeschäft im Lebensmitteleinzelhandel läuft während des Verfahrens uneingeschränkt weiter. Die Versorgung der Kundinnen und Kunden in den Märkten ist sichergestellt. Ebenso sind die Lohnzahlungen der Mitarbeiter gesichert und der Geschäftsbetrieb für die geplante Sanierung durchfinanziert“, erläuterte der Generalbevollmächtigte Jochen Sedlitz.
Die Sanierung erfolge auf Basis eines bereits erarbeiteten Maßnahmenkatalogs. Darüber hinaus werde ein Investorenprozess durchgeführt, um ergänzende Finanzierungslösungen und strategische Optionen zu prüfen. „Unser Anspruch ist es, den Sanierungsprozess lösungsorientiert, mit Augenmaß und unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten zu führen“, sagte Sanierungsgeschäftsführer Stephan Leibold.