DruckenTeilen
Zwei Eis-Produkte von Edeka und Netto sind von einem Rückruf betroffen. © Marina Saprunova/Zoonar/Imago
Eis im Winter ist nicht jedermanns Sache. Wer es dennoch auch dann gerne isst, sollte bei zwei Produkten von Edeka und Netto vorsichtig sein.
München – In der kalten Jahreszeit haben Eisdielen in der Regel geschlossen. Weil viele Verbraucher dennoch die süße Leckerei essen möchten, greifen zahlreiche Menschen zu gefrorenem Speiseeis. Aktuell müssen Eis-Fans jedoch bei zwei Produkten aus dem Tiefkühlregal vorsichtig sein – für beide wurde ein Rückruf eingeleitet.
Diese beiden Eis-Produkte sind von einem Rückruf betroffen. © Edeka/Netto Marken-Discount/Franziska Gabbert/dpa
Die 16 Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informieren über das Internetportal lebensmittelwarnung.de kontinuierlich über Produktwarnungen. Momentan sind dort zwei Eisbecher-Produkte als gefährlich eingestuft. Während das erste Produkt in Edeka– und Marktkauf-Filialen erhältlich war, gab es das zweite bei Netto zu kaufen.
Rückruf bei Edeka und Netto: Von diesen zwei Eis-Produkten sollten Sie die Finger lassen
Zwei verschiedene Eissorten sind von der Warnung betroffen – hier die wichtigsten Informationen im Überblick:
- Produkt: EDEKA Herzstücke Chocolate Caramel, 500 Milliliter
- Verkauft bei: Edeka, Marktkauf
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.10.2027, 01.12.2027
- Hersteller: De Dessert Meesters
- Betroffene Bundesländer: Alle
- Jack‘s Ice-Cream Choco Crumble, 500 Milliliter
- Verkauft bei: Netto Marken-Discount
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.10.2027
- Hersteller: De Dessert Meesters
- Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
Salmonellen, Listerien, Fremdkörper – Was sind die häufigsten Gründe für Rückrufe?
Fotostrecke ansehenRückruf-Grund: Metallteile in Eisbechern – Edeka- und Netto-Kunden erhalten Geld auch ohne Kassenbon zurück
Das Unternehmen De Dessert Meesters, das beide Eisvarianten produziert hat, erläuterte in einer Stellungnahme die Hintergründe des Rückrufs. Laut der Erklärung „kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Verpackungen mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) Metallfremdkörper befinden“. Aus diesem Grund wird eindringlich „vom Verzehr der Produkte abgeraten“.
Bei zusätzlichen Fragen steht der Edeka-Kundendienst zur Verfügung: per E-Mail an info@edeka.de oder kostenfrei unter 0800 3335211 (täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr). Ebenso ist der Netto-Kundendienst unter 0800 200 0015 erreichbar (montags bis samstags von 6:00 bis 22:30 Uhr). Auch Kaufland musste kürzlich einen Rückruf wegen Verletzungsgefahr durch Fremdkörper einleiten.
Checkliste für Produktrückrufe
Wird ein Produkt oder ein Lebensmittel zurückgerufen, haben Sie als Verbraucher verschiedene Ansprüche. Diese Checkliste hilft dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen und gibt Tipps, wo Sie schnell die wichtigsten Informationen finden.
Laden Sie sich den Ratgeber HIER kostenlos herunter.
Immer wieder werden Produkte oder auch Lebensmittel zurückgerufen. Mit unserer PDF-Checkliste sind Sie bestens vorbereitet und können schnell reagieren. (Montage) © IPPEN.MEDIAGesundheitsrisiken durch Fremdkörper in Lebensmitteln – im Extremfall droht Erstickung
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) macht auf seiner Internetseite auf die Gefahren aufmerksam, die entstehen, wenn Fremdkörper in Luft- oder Speiseröhre eindringen. Im schlimmsten Fall kann dies zum Atemstillstand führen. „Ist die Luftröhre verstopft, kann es schnell lebensbedrohlich werden, da Erstickungsgefahr droht“, warnt das DRK.
Darüber hinaus sind Metallteile auch für den Magen-Darm-Bereich gefährlich. „Wenn ein Fremdkörper den Magen, den Dünndarm oder in seltenen Fällen den Dickdarm teilweise verstopft, kann dies zu Krämpfen, Blähungen, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen führen“ – so beschreibt es die Fachseite msdmanuals.com.
Weiter heißt es dort: „Liegt ein vollständiger Verschluss vor, können die Schmerzen stark und die Symptome lebensbedrohlich sein oder zu Komplikationen führen“ – beispielsweise ein Darmverschluss. Die Gefahr schwerer Magen-Darm-Erkrankungen sorgte jüngst auch für einen Fisch-Rückruf bei Lidl. (Quellen: Edeka, Netto Marken-Discount, De Dessert Meesters, lebensmittelwarnung.de, Deutsches Rotes Kreuz, MSD Manual) (kh)