Die Männer hatten hochwertige Kameras, Mikrofone, Bühnentechnik, Geld und sakrale Gegenstände gestohlen. Der Gesamtschaden lag bei mehr als 80.000 Euro. Der Einbruch hatte eine Spur der Verwüstung hinterlassen.

Für andere Taten, die ebenfalls Teil der Anklage waren, wurden die Männer vor dem Landgericht freigesprochen. Hier war die Beweisführung nicht eindeutig genug. Innerhalb von zwei Wochen können sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision einlegen. Erst danach ist das Urteil rechtskräftig.