Im Rechtsstreit zwischen dem Schokoladenhersteller Ritter Sport und dem Mannheimer Unternehmen Wacker hat das Stuttgarter Landgericht am Dienstag eine Entscheidung verkündet – und die Klage des Ritter-Konzerns abgewiesen. Die Anwälte von Ritter Sport haben angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen. Nach Einschätzung der Kammer liegen keine Markenrechtsverletzungen vor. „Tafelschokolade und Hafer- bzw. Müsliriegel seien nicht identische Waren“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Es würde weder eine Verwechslungsgefahr noch eine Rufausbeutung vorliegen. Bei dem Streit geht es um die Frage, ob Wacker weiterhin seine Snacks mit dem Namen „Monnemer Quadrat Bio“ in quadratischer Verpackung vertreiben darf – oder nicht.

Streit um quadratische Verpackung: Am Dienstag trafen Ritter Sport und Wacker vor Gericht erneut aufeinander
Ritter Sport sieht seine Markenrechte verletzt
Der Waldenbucher Ritter-Konzern hatte geklagt und unter anderem gefordert, dass Wacker die bislang verwendete quadratische Verpackung nicht weiter nutzen soll. Nun strebe man eine Klärung in nächster Instanz an, teilte ein Sprecher von Ritter Sport nach der Urteilsverkündung dem SWR mit. „Andernfalls gefährden wir womöglich unseren Markenschutz. Da macht es auch keinen Unterschied, ob es sich um ein großes oder kleines Unternehmen handelt“, so der Sprecher weiter. Denn: Ein kleines Unternehmen könne schon morgen zu einem großen Konzern gehören. Man sei aber weiter offen für eine Einigung mit Wacker. Dann müsste das Mannheimer Unternehmen das Produkt „geringfügig modifizieren“, so Ritter Sport.
Wacker aus Mannheim: „Das Gericht hat uns Recht gegeben“
Der Geschäftsführer des Mannheimer Unternehmens, Matteo Wacker, war nach der Entscheidung erleichtert. „Das Gericht hat uns Recht gegeben. Wir waren von Anfang an überzeugt und das ist jetzt die Bestätigung dafür“, sagte Wacker dem SWR. „Wir haben nichts Falsches getan. Wenn Ritter Sport uns weiter verklagen will, dann müssen wir uns natürlich weiter dagegen wehren.“
Die Firma Wacker teilte schon vor der Entscheidung mit, den Verkauf des quadratischen Riegels vorübergehend deutlich zu reduzieren. Außerdem wurde das Sortiment um einen weiteren Snack erweitert – den „Monnemer Klageriegel“. Hintergrund sei die Sorge vor Schadensersatzforderungen, sollte Ritter Sport in den höheren Instanzen gewinnen, wie Wacker dem SWR bestätigte.
Streit um „Monnemer Quadrat“
Kern des Streits ist ein quadratischer Haferriegel der Mannheimer Firma – eine Anlehnung an die Mannheimer Quadrate. Ritter Sport sieht in der quadratischen Verpackungsform eine Verletzung seiner eigenen, geschützten Markenform. Der Schokoladenhersteller argumentiert, dass die quadratische Form ein „zentrales Wiedererkennungsmerkmal“ sei und eine der bekanntesten Marken Deutschlands.
Niederlage von Ritter Sport hatte sich abgezeichnet
Die zuständige Kammer des Stuttgarter Landgerichts hatte bereits bei der Verhandlung des Falls im November durchblicken lassen, eher den Argumenten von Wacker zu folgen. Damals kündigte die Verteidigung von Ritter Sport an, den Rechtsstreit fortzusetzen, falls das Mannheimer Unternehmen an der quadratischen Form des Riegels festhalten sollte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.