
Falsche Gründe, um die Meinungsfreiheit einzuschränken, gibt es viele. Sie haben derzeit Hochkonjunktur. Auch in der Schweiz gewinnen die Zensoren an Boden.

Illustration Simon Tanner / NZZ
Vor rund zehn Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz verurteilt, weil sie die Meinungsäusserungsfreiheit des türkischen Nationalisten Dogu Perincek verletzt hatte. Perincek hatte an mehreren öffentlichen Auftritten in der Schweiz den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich in den Jahren 1915 bis 1917 als «internationale Lüge» bezeichnet. Die Schweizer Justiz befand ihn deshalb der Rassendiskriminierung schuldig. Das hätte sie nicht tun dürfen, sagte der Strassburger Gerichtshof.
Optimieren Sie Ihre Browsereinstellungen
NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.
Bitte passen Sie die Einstellungen an.
Die Richter liessen sich nicht auf eine Geschichtsdebatte über das Drama um das armenische Volk ein. Sie stellten sich vielmehr auf den Standpunkt, dass die Verurteilung Perinceks nicht erforderlich gewesen sei, um den öffentlichen Frieden zu schützen. Perincek habe eine Frage öffentlichen Interesses behandelt und dabei nicht zu Gewalt oder Hass aufgerufen. Der Türke sei allein wegen seiner abweichenden Meinung bestraft worden. Und das gehe nicht. Der Fall Perincek sei auch nicht mit der Leugnung des Holocaust zu vergleichen, die regelmässig eine antisemitische Ideologie ausdrücke.
Man kann vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und von seinen ausgreifenden Entscheiden halten, was man will. Dieses Urteil ist für einmal enorm bedeutsam und verdient es, gerade auch jenen Kreisen in Erinnerung gerufen zu werden, die sich für die «westlichen Werte» einsetzen. Denn es verteidigt den Kern der Grundrechte, es ist ein Appell für die individuelle Freiheit, und seine Forderung ist aktueller denn je. Sie lautet: Die Meinungsfreiheit ist für eine demokratische Gesellschaft absolut zentral. Die Hürden, die zu nehmen sind, damit sie eingeschränkt werden kann, sind sehr hoch anzusetzen. Der Staat darf eine Person nicht allein deshalb bestrafen, weil sie eine andere als die «offizielle» Meinung vertritt. Und es ist völlig egal, ob einem der Betreffende sympathisch ist oder nicht.
«Gefährliche» Thesen verführen die Bürger
Dieses Bekenntnis steht heute unter massivem Druck. Es sind nicht nur die bekannten Bösewichte auf dem Planeten, die mit freier Meinung nichts anfangen können und in erster Linie ruhige Untertanen wollen. Auch in Europa tut man sich zusehends schwer, Kritiker und Abweichler zu tolerieren. Offiziell beteuern die Regierungen zwar, wie wichtig und unabdingbar die Meinungsfreiheit sei. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die angeblichen Freiheitsschützer oftmals das Gegenteil dessen tun, was sie vorgeben.
Man müsste lachen, wenn es nicht so traurig wäre: In Ländern, die auf ihre «westlichen Werte» stolz sind, verfolgt die Staatsgewalt inzwischen Personen, weil sie einen Politiker als Schwachkopf bezeichnen oder die Gender-Ideologie harsch kritisieren. Neuerdings setzt die EU einzelne Personen wegen unbotmässiger Ansichten zum Ukraine-Krieg auf Sanktionslisten und macht sie mundtot.
Solche Eingriffe nennen sich nicht Zensur oder Meinungsdiktat, nein, sie werden als «präventive Schutzmassnahmen» gegen Falschmeldungen beschönigt (sogenanntes «prebunking»). Oder um die EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen zu zitieren: Informationsmanipulation sei wie ein Virus, das sich schnell ausbreite. Statt zu warten, bis eine Infektion ausbreche, und diese zu behandeln, solle man besser vorher impfen. Der Staat, der seine Bürger gegen Fehlinformationen impft?
Die Gefahren, vor denen die Bürger angeblich zu schützen sind, verändern sich im Laufe der Zeit, doch die Argumentation folgt dem immergleichen Muster: «Falsche» Meinungen, «irrige» Ideen und «gefährliche» Thesen sind ansteckend und verführen die Leute. Wer sie sieht, hört oder liest, wird davon befallen und ist unfähig, selber die Lüge zu sehen und die Wahrheit zu erkennen. Deshalb braucht der Mensch Anleitung, was gut für ihn ist, und Grenzen, was er darf und was nicht.
Zurück zum Index der verbotenen Bücher
So führte die katholische Kirche bis 1966 einen Katalog der verbotenen Bücher, die Gläubige – angeblich zu ihrem eigenen Besten – nicht lesen durften. Auf dem Index standen unter anderem Werke von Immanuel Kant über Voltaire bis zu Heinrich Heine. In den Ostblockstaaten waren etwa die vom Regime als gefährlich klassifizierten Bücher von George Orwell verboten, und wie das Dritte Reich mit unliebsamen Schriftstellern umging, ist bekannt.
Heute scheint das unvorstellbar, mittelalterlich, totalitär. Man würde meinen, dass diese Zeiten vorbei seien. Eine aufgeklärte Gesellschaft argumentiert und stellt richtig, sie widerlegt falsche Aussagen, aber sie verbietet sie nicht. Wer offenkundige Unwahrheiten verbreitet, ist in der Regel schnell entlarvt. Doch die falschen Rezepte sind zurück, da nützen alle schönen Umschreibungen nichts.
So arbeitet man sich in Europa derzeit an einer neuen Definition von Meinung ab. Selbstverständlich sei man für das Recht auf die freie Meinung, heisst es dann. Doch das gelte nicht für Hass und Hetze, es gelte nicht für Propaganda, nicht für Desinformation, nicht für Angriffe auf die Institutionen, nicht für die Schwächung des Vertrauens in den Staat. Politiker wie der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther sprechen bestimmten Medien rundheraus die Qualifizierung als Journalismus ab. Und selbst Journalisten, welche die Meinungs- und Pressefreiheit und offene Debatten besonders verteidigen müssten, behaupten neuerdings, dass es kein Recht gebe, «gefährlichen Unsinn» zu verbreiten. Teilweise wird gefordert, Berufskollegen das Handwerk zu legen, welche die Grenzen des Sagbaren strapazieren.
Im Ernst? Das Strafrecht verbietet Angriffe auf die Ehre oder Aufrufe zu Gewalt, diese klar definierten Verbote sind allgemein akzeptiert. Doch wer bestimmt, was Hass und Hetze ist? Wo fängt Propaganda an, was ist Desinformation, was ein Angriff auf die Institutionen? Alle diese schwammigen, letztlich willkürlich anwendbaren Formulierungen laufen auf dasselbe hinaus: Sie sind ein Instrument, um unbequeme oder verwerfliche Ansichten einzuschränken und zu verbieten. Wenn man die Meinungsfreiheit inhaltlich derart verengt, bleibt am Ende nicht mehr viel an kritischer Haltung übrig, die erlaubt ist. Perinceks eingangs erwähnte Aussage käme mit Sicherheit auf den Index.
Die Zensoren haben Boden gewonnen
In der Schweiz wird die Debatte über die Meinungsfreiheit ebenfalls geführt, aber weniger hitzig als in der EU. Bisher gaben hierzulande vor allem unrühmliche Fälle von Cancel-Culture zu reden. Das traf in der jüngeren Vergangenheit zwei Professorinnen, die das Dogma von der diskriminierten Akademikerin hinterfragten, oder den Psychiater Frank Urbaniok, der belegte, dass bestimmte Ausländergruppen in der Kriminalitätsstatistik massiv übervertreten sind. Die Genannten wurden von kleinen, lauten Aktivistengruppen angegriffen und zum Teil an öffentlichen Auftritten gehindert. Das ist sehr unangenehm, sehr mühsam, aber irgendwie zu bewältigen. Gäbe es in der Gesellschaft etwas mehr Zivilcourage, etwas mehr Bereitschaft zur Verteidigung der freien Rede, wäre schon viel gewonnen.
Wirklich schwierig wird das Ganze, wenn die Meinungsfreiheit nicht von irrlichternden Aktivisten bekämpft, sondern vom Staat eingehegt wird. Auch die Schweiz gerät hier zusehends auf die schiefe Bahn. Ein Beispiel: Vor kurzem hat der Bundesrat einen Aktionsplan gegen universell verstandenen Rassismus verabschiedet. Er sorgt sich wegen der «gesellschaftlichen und politischen Debatten sowie medialen Darstellungen», durch die diskriminierende Muster verfestigt würden. Jetzt will die Regierung gegensteuern, damit «in Politik, Medien, Lehrmitteln oder in der Alltagskommunikation» Stereotype etwa zu Muslimen nicht reproduziert werden. Was soll das? Und was heisst das? Bestimmen künftig Antirassismus-Fachpersonen, was gesagt werden darf? Sind kritische Medienberichte zur hohen Ausländerkriminalität noch zulässig? Oder werden damit «stereotype Bilder» reproduziert, die gar nicht gehen und abtrainiert werden müssen?
Ein anderes Beispiel: Der Bundesrat will im Rahmen der Sicherheitspolitik verstärkt gegen Desinformation vorgehen. Dazu soll innerhalb der Bundesverwaltung ein neues Gremium geschaffen werden, eine Art Fachgruppe gegen Fake News. Von einem «Zusammengehen» aller Akteure ist die Rede, von einem Schulterschluss des Staates, der Medien, der Wissenschaft und der Gesellschaft im Kampf gegen Desinformation.
Das mag harmlos tönen, ist es aber nicht. Natürlich soll der Staat bösartige Theorien und Behauptungen kontern. Gleichzeitig muss jedem freiheitlich und eigenständig denkenden Menschen bei der Vorstellung einer kollektiven «Alle zusammen gegen Fake News»-Bewegung mulmig werden. Denn auch der Staat kann Desinformation betreiben. Die Corona-Zeit ist noch in düsterer Erinnerung, als der Bundesrat mitunter manipulativ informierte («Mit dem Zertifikat kann man zeigen, dass man nicht ansteckend ist») und gewisse Medienhäuser eine beschämende Nähe zur Obrigkeit pflegten.
Die Forderung, die Bürger vor Irreführung zu schützen, ist nicht neu, sie taucht immer wieder auf. So kam der grüne Nationalrat Balthasar Glättli vor gut zwei Jahren auf die gloriose Idee, eine Wahrheitskommission zu schaffen, welche den Wahrheitsgehalt politischer Aussagen überprüfen solle. Glättlis Ruf nach staatlich «richtig» informierten Bürgern hatte damals im Parlament keine Chance. Es ist nicht sicher, ob das heute auch noch so wäre. Die Zensoren haben Boden gewonnen.