Autofahrer in Berlin müssen in dieser Woche – wieder einmal – Einschränkungen im Tiergartentunnel hinnehmen. In den Nächten noch bis Freitag, jeweils zwischen 21.30 und etwa 5.45 Uhr, ist der Tunnel in beide Richtungen zwischen Reichpietschufer und Heidestraße gesperrt. Auch die Buslinien M41 und M85 können in dieser Zeit nicht ihre vollständige Strecke befahren. Die Verkehrsinformationszentrale benannte für die Sperrung „Sicherheitsgründe“. Auf Nachfrage präzisierte die Senatsverkehrsverwaltung: „Die Sperrungen des Tunnels erfolgen aus Sicherheitsgründen, wenn die erforderliche Überwachung des Tunnels nicht gewährleistet werden kann. Zudem musste der Tunnel auch wegen Glatteisbildung kurzfristig gesperrt werden.“

Wie auch Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) auf eine Anfrage der AfD-Fraktion erklärte, sehen Vorschriften vor, dass Tunnel ab einer Länge von 400 Metern dauerhaft von einer ständig besetzten Stelle zu überwachen sind. Überwacht werden demnach die Anlagen der Betriebstechnik, der Verkehrstechnik und das Ereignismanagement, wozu Unfälle oder Störungen zählen. Für Herausforderungen sorgte dabei, dass das Land Berlin dabei Überwachungsaufgaben von der Autobahngesellschaft des Bundes übernehmen musste.

Sperrung des Tiergartentunnels: Personal zur Überwachung ist knapp

Bisher sei die Autobahngesellschaft mit ihrer Tunnelleitzentrale in Tegel für die Überwachung der betriebstechnischen Anlagen zuständig gewesen, wie Lüftung, Kommunikation, Beleuchtung oder Stromversorgung. „Im Zuge der erforderlichen Aufgabentrennung musste das Land Berlin für Tunnel von über 400 Metern Länge – derzeit ist das nur der Tunnel Tiergarten Spreebogen – eigene Überwachungsarbeitsplätze einrichten und das erforderliche Personal einstellen und ausbilden“, so Bonde.

Eine neue Berliner Tunnelregelungszentrale wurde inzwischen in den Räumlichkeiten der Tunnelregelungszentrale in Tempelhof geschaffen; die hardwareseitige Ausstattung sei abgeschlossen. Schwierig ist dagegen noch die personelle Situation. Zwar seien die sechs vorhandenen Operatorstellen derzeit besetzt, ein Mitarbeitender müsse nach seinem Dienstantritt im Januar 2026 aber noch geschult werden und sei daher noch nicht einsatzfähig. „Deshalb können krankheitsbedingte Ausfälle nicht kompensiert werden“, sagte Bonde. Denn wie die Senatorin weiter klarstellte, gebe es kein anderes Tunnelüberwachungsteam für Straßentunnel im Land Berlin. „Eine Vertretung ist daher nur innerhalb des sechsköpfigen Operatorenpools möglich.“

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Derzeit unterstützt die Tunnelleitzentrale der Autobahngesellschaft noch das Land Berlin, in dem sie die Überwachung des Tiergartentunnels an den Wochenenden übernimmt. Dies gilt jedoch nur noch für begrenzte Zeit: „Die Übernahme der Überwachungsaufgaben von der Tunnelleitzentrale der Autobahn des Bundes in Tegel erfolgt endgültig zum 1. Juli 2026“, sagte Bonde. Ab dann müssen also die Beschäftigten in Berlin die Aufgaben allein bewältigen.

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Der Verkehrssenatorin zufolge sollen noch neue Stellen für die Überwachung geschaffen werden, auch mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) stehe man in Kontakt für eine „Personalgestellung“. BVG-Mitarbeiter würden also Aufgaben der Tunnelüberwachung für das Land übernehmen. Eine entsprechende Vereinbarung werde gerade verhandelt, sagte Bonde.