Laut Gutachten verstößt der Entwurf aber beispielsweise an einer Stelle gegen Bundesrecht, an der es um Ersatzflächen für Kleingärten geht. Das Bundesrecht regele das abschließend, heißt es in dem Gutachten. In so einem Fall dürften Bundesländer keine eigene gesetzliche Regelung erlassen.
Vergangenes Jahr war eine Berliner Anwaltskanzlei in ihrem Gutachten zu einer anderen rechtlichen Auffassung gekommen. Genau wie das neue Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes haben das die Grünen in Auftrag gegeben. Die Berliner Kanzlei hält den Senatsentwurf zur Kleingartensicherung für rechtlich möglich. Sie sah keinen Konflikt mit Bundesrecht oder dem Grundgesetz.