In Duisburg wird es 2026 weniger verkaufsoffene Sonntage geben also noch im Vorjahr – nämlich nur noch acht. Und das liegt an den zwingend vorgeschriebenen begleitenden Veranstaltungen. Im Gegensatz zu anderen Ländern verbietet in Deutschland das Grundgesetz in Paragraf 140 grundsätzlich sonntags die Öffnung von Geschäften, denn danach sind Sonntage wie auch staatlich anerkannte Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung“ geschützt. Ob diese (sprachliche) Regelung heute noch zeitgemäß ist, sei dahingestellt – sie gilt jedenfalls.