Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die aktuellen Vorschläge zur Verschärfung der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer verärgern und verunsichern viele unserer Mitgliedsunternehmen. Schon die Debatte beschädigt und erschwert Unternehmensnachfolgen, die aufgrund der Probleme des Standorts schon schwierig genug sind.
Die Einführung angemessen hoher Freibeträge könnte ein richtiger Schritt sein, um große Teile des Mittelstands zu entlasten. Dafür reicht der angedachte Freibeitrag von fünf Millionen aber bei weitem nicht aus.
Für Unternehmen jenseits dieser Freibeträge bräuchten wir Regelungen, um ihre Investitionskraft und damit ihre Zukunftsfähigkeit trotz der Erbschaftssteuerzahlungen zu gewährleisten. Für solch eine Reform muss der Gesetzgeber aber in jedem Fall das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Wie immer eine konkrete Reform dann ausfallen sollte: Sie darf in keinem Fall zu weiteren Belastungen der Unternehmen und zu einer weiteren Verschlechterung des Wirtschaftsstandorts führen.
Quelle: Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Zuletzt aktualisiert am 14. Januar 2026, 23:27