Der EU-Klimagrenzausgleichsmechanismus ist nun vollständig aktiv und überwacht relevante Importe automatisiert. Ab 2027 folgen milliardenschwere Abgaben auf CO?-Emissionen.
Die EU hat ihr umstrittenes Klimaschutzinstrument vollständig aktiviert. Ab sofort überwacht ein automatisiertes System alle relevanten Importe in Echtzeit – und bereitet den Weg für milliardenschwere Abgaben.
Seit Jahresbeginn ist der europäische Klimagrenzausgleichsmechanismus (CBAM) in seiner endgültigen Betriebsphase. Der entscheidende Schritt: Die Zollsysteme aller Mitgliedstaaten sind nun live mit dem zentralen CBAM-Register verbunden. Diese Integration automatisiert die Überwachung von Importen wie Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln. Für Tausende Unternehmen bedeutet das eine neue Ära der Handels- und Umwelt-Compliance.
Wie das neue Überwachungssystem funktioniert
Herzstück ist die direkte Verknüpfung von Zollerklärungen mit der CBAM-Datenbank. Importeure müssen seit dem 1. Januar 2026 spezielle TARIC-Codes verwenden, die ihre Waren als CBAM-relevant kennzeichnen. Gleichzeitig weisen diese Codes den Importeur als “autorisierten CBAM-Erklärenden” aus.
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Bei jeder Zollanmeldung übermitteln die nationalen Systeme automatisch Daten an das EU-Register. Die Europäische Kommission und nationale Behörden erhalten so einen Echtzeit-Überblick. Nur noch autorisierte Unternehmen dürfen die betroffenen Güter einführen.
Dieser Automatisierungsschritt markiert das Ende der Übergangsphase (Oktober 2023 bis Ende 2025). In dieser Zeit mussten Importeure lediglich Quartalsberichte über eingebettete Emissionen einreichen – ohne finanzielle Konsequenzen.
Neue Pflichten für Unternehmen und Handelspartner
Die definitive Phase bringt erhebliche neue Verantwortungen. Die wichtigste: Nur noch registrierte “autorisierte CBAM-Erklärende” dürfen die betroffenen Waren importieren. Unternehmen sollten ihren Antrag auf Autorisierung umgehend stellen, um Lieferkettenstörungen zu vermeiden.
Die finanziellen Auswirkungen werden ab 2027 spürbar. Dann müssen Importeure erstmals CBAM-Zertifikate erwerben, die den eingebetteten Emissionen ihrer Waren entsprechen. Der Preis orientiert sich am EU-Emissionshandel (ETS). Das Ziel: Importierte Güter sollen den gleichen CO₂-Preis tragen wie europäische Produkte.
Eine Entlastung gibt es für kleinere Unternehmen. Eine De-minimis-Regel befreit Importeure von weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr (Strom und Wasserstoff ausgenommen). Diese Schwelle nimmt schätzungsweise 90 Prozent der bisher betroffenen Importeure aus der Pflicht – deckt aber weiterhin über 99 Prozent der erfassten Emissionen ab.
Digitale Grenze im Kampf gegen Carbon Leakage
Die Systemintegration markiert einen Meilenstein in der Digitalisierung der EU-Handels- und Umweltpolitik. Durch die Echtzeit-Verbindung entsteht ein robustes Instrument gegen Carbon Leakage – die Verlagerung CO₂-intensiver Industrien in Länder mit laxeren Klimavorschriften.
Der Mechanismus soll sauberere Produktion außerhalb der EU fördern und europäische Hersteller vor Wettbewerbsnachteilen schützen. Die größte Herausforderung für Importeure bleibt jedoch die Beschaffung genauer Emissionsdaten von Lieferanten außerhalb der EU.
Die EU-Kommission betont die WTO-Konformität des Instruments und bietet Entwicklungsländern technische Hilfe an. Die Kompatibilität mit Welthandelsregeln bleibt ein zentraler Prüfstein.
Ausblick: Expansion bis 2030 geplant
Mit dem laufenden Datenaustausch konzentrieren sich alle Beteiligten auf die nächsten Meilensteine. Importeure müssen nun Emissionsdaten für das gesamte Jahr 2026 sammeln. Die erste jährliche CBAM-Erklärung ist bis zum 30. September 2027 fällig.
Der Kauf von CBAM-Zertifikaten für die Emissionen des Jahres 2026 beginnt 2027. Die Kommission wird das System kontinuierlich verfeinern und aktualisierte Standard-Emissionswerte veröffentlichen.
Die größte Veränderung steht jedoch noch bevor: Die EU will den CBAM-Bereich schrittweise erweitern. Bis 2026 wird die Aufnahme weiterer Güter wie organische Chemikalien und Polymere geprüft. Das Ziel ist ambitioniert: Bis 2030 sollen alle Sektoren des EU-ETS erfasst sein. Eine umfassende Überprüfung der Mechanismen-Wirkung ist für Ende 2027 geplant.
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