Nach wie vor müssen viele Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen – auch in Witten. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Papieren wurde eine zeitliche Staffelung festgesetzt, wer bis wann den alten Lappen bei der zuständigen Stelle im EN-Kreis umtauschen muss. Jetzt sind jene an der Reihe, deren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde. Sie müssen sich beeilen. Die Frist gilt bis zum 19. Januar.

Wer noch einen Papierführerschein besitzt, müsste den Umtausch eigentlich schon in den vergangenen Jahren erledigt haben. In diesen Fällen war allerdings nicht das Ausstellungsdatum des Scheins entscheidend, sondern das Alter des Besitzers. Ausnahme: Wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis vor 1953 geboren wurde, bleibt ihm noch Zeit bis zum 19. Januar 2033.

Ausstellungsdatum des Führerscheins ist jetzt entscheidend

Und – schon mal vormerken – so geht es weiter: Wessen Schein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss ihn bis 19. Januar 2027 umtauschen. Für Führerscheine, die von 2005 bis 2007 ausgestellt wurden, sollte der Umtausch bis 19. Januar 2028 erfolgen. Wer 2008 einen Kartenführerschein erhalten hat, muss ihn bis 19. Januar 2029 umtauschen – und immer so weiter. Zuletzt sind Stand jetzt jene an der Reihe, deren Führerschein zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013 übergeben wurde: Stichtag ist hier der 19. Januar 2033.

Der gesamte Prozess des Führerscheinumtauschs begann übrigens mit der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie durch den Bundesrat im Jahr 2019, die einen gestaffelten Umtausch aller vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 vorsieht. Der Grund: Nach dem Umtausch besitzen alle Autofahrerinnen und Autofahrer ein EU-einheitliches und fälschungssicheres Dokument.

Wer Führerschein nicht umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit

Wer meint, er könne auf den Gang zur Führerscheinstelle verzichten, hat dann demnächst ein ungültiges Dokument dabei. Im Zweifelsfall kann das bei einer Kontrolle zu einem Knöllchen führen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, bei der zehn Euro fällig werden.

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Die Kosten für den Führerscheinumtausch betragen insgesamt 33,77 Euro. Sowohl für die Antragstellung als auch für eine Abholung des neuen Führerscheins ist zwingend ein Termin bei der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises zu buchen. Diese befindet sich im Straßenverkehrsamt Schwelm, Hattinger Straße 2a, Telefon: 02336 93 0, Info: enkreis.de.