
Streik auf dem Bahnhofsvorplatz: Mitarbeiter der City-Bahn versammelten sich 2024 mehrfach zum Arbeitskampf. © Haertelpress
Chef Friedbert Straube (44) wollte vom Arbeitsgericht Chemnitz grundsätzlich klären lassen, ob die Gewerkschaft der Lokführer (GdL) ausgerechnet den Schülerverkehr bestreiken darf.
Hintergrund: 2024 hatte die GdL die City-Bahn mit kurzfristigen „Wellenstreiks“ überzogen, die laut Unternehmen vor allem Kinder trafen – und zwar morgens auf dem Weg in die Schule und nachmittags zurück.
Damals hatte die City-Bahn in Eilverfahren sogar Streik-Einschränkungen im Schülerverkehr erstritten, allerdings nur für den Tarifkampf 2024. Jetzt sollte es „endgültig und prinzipiell“ werden.
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Doch das Gericht machte einen Haken dran – ohne Ergebnis. Begründung: Weil aktuell keine Streiks angekündigt seien, gebe es kein Rechtsschutzinteresse.
Keine Entscheidung, keine Klärung, keine Leitplanke für den nächsten Konflikt.
Straube ärgert sich: „Mit dieser Nicht-Entscheidung bleibt nunmehr leider unklar, ob die Kinder auch bei Streiks Anspruch auf einen sicheren Schulweg haben.“ Jetzt prüft die City-Bahn, ob sie in die nächste Instanz geht.
