Der Regensburger Sternekoch Anton Schmaus ist vom örtlichen Amtsgericht wegen Sozialversicherungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Seine mitangeklagte ehemalige Assistentin wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte das Verfahren nach einem Streit mit Schmaus und einer Kündigung durch Aussagen beim Zoll ins Rollen gebracht.
Schadenssumme von 37.000 Euro
In seiner Urteilsbegründung zeigte sich der Richter überzeugt, dass Schmaus als Betreiber mehrerer Restaurants in Regensburg bei zwei Putzkräften Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut hat. Insgesamt geht es laut Urteil um eine Schadenssumme von über 37.000 Euro, die nicht an die Sozialversicherungen – wie Kranken- oder Rentenversicherungen – gezahlt worden ist.
Die beiden Reinigungskräfte waren als geringfügig Beschäftigte angestellt. Bis zu einer bestimmten Lohngrenze sind solche Minijobs nicht sozialversicherungspflichtig. Die Putzkräfte sollen aber über diese Grenze hinaus gearbeitet haben. Der Lohn für diese zusätzlichen Stunden wurde nach Auffassung des Gerichts dann an andere geringfügig Beschäftigte ausgezahlt. Dabei handelte es sich jeweils um Bekannte oder Verwandte der Putzkräfte, die teilweise nur zum Schein angestellt waren, so das Gericht. Dadurch sollen die eigentlich fälligen Sozialversicherungsbeiträge umgangen worden sein.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, dass er nicht davon ausgehe, dass es dem Sternekoch darum gegangen sei, Geld zu sparen. Vielmehr gehe er davon aus, dass hier eine schnelle Entscheidung getroffen wurde, die nicht glücklich gewesen sei. Neben seiner Bewährungsstrafe muss Schmaus, der auch als Koch der Fußball-Nationalmannschaft tätig ist, noch 9.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Außerdem wird der entstandene Sozialversicherungsschaden von über 37.000 Euro eingezogen.
In der Anklage war die Staatsanwaltschaft noch von einer Gesamtschadenssumme von über 47.000 Euro ausgegangen. Bei einem Teil der Vorwürfe sprach der Richter Schmaus aber frei, da sich diese Anklagepunkte in der Hauptverhandlung nicht bestätigt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schmaus‘ Anwalt Jörg Meyer teilte nach dem Urteil mit, dass man Rechtsmittel einlegen werde. „Wir halten den Schuldspruch für falsch, weil unser Mandant sich nichts hat zu schulden kommen lassen.“