Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist Unternehmen darauf hin, dass derzeit täuschend echt gestaltete Betrugsschreiben per E-Mail verschickt werden. Sie sind angeblich vom „Bundeszentralamt für Steuern“ (BZSt) und fordern zur Zahlung eines Ordnungsgeldes wegen angeblicher Verstöße gegen die Offenlegungspflicht auf. Die E-Mail hat einen Anhang und wird von der Adresse „steuerfragen@p8-mail.de“ versendet.