Tränen der Erleichterung bei den Familien der Angeklagten, die ihrerseits äußerlich regungslos den Freispruch im Gerichtssaal aufnahmen. Das Landgericht München II befand, dass die beiden Bahnmitarbeiter nicht verantwortlich für das tragische Zugunglück in Burgrain vom Juni 2022 waren. Tatsächlich sei der schlechte Zustand der Schwellen der Grund für das Unglück gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Ziel der Verhandlung sei es gewesen, zu klären: Was genau hätten die beiden Angeklagten wann unternehmen müssen? Welche Pflichten hat es im Rahmen vorgeschriebener Bahnrichtlinien gegeben und wann sind diese möglicherweise missachtet worden? Dutzende Bahnmitarbeiter, einige Opfer und eine Reihe Bahnsachverständige hatten dazu vor dem Landgericht ausgesagt.

Fürsorgepflicht für Angeklagte

Vor der Urteilsverkündung herrschte kurz Unruhe: Der Medienandrang war groß, auch zahlreiche Zuschauer wollten in den Gerichtssaal, genau wie viele Angehörige der Verunglückten und Verletzten sowie der Angeklagten. Der Gerichtssaal war für den großen Prozess offenbar zu klein.

Der Vorsitzende Richter ging bei der Urteilsverkündung mit der Bahn und Zeugen der Bahn hart ins Gericht. Außerdem betonte er, das Gericht habe eine Fürsorgepflicht auch für die Angeklagten. „Die Sorge im beruflichen Kontext, wenn man vor Gericht etwas aussagt, ist nichts gegenüber der Existenzangst der beiden Angeklagten seit über drei Jahren.“ Für die beiden sei es hier um Gefängnis, Entschädigungsansprüche, die Pension – um das ganze Leben gegangen, so der Richter.

Gutachter: Schäden an Unfallstelle nicht ohne Weiteres zu erkennen

Die Aussagen der Gutachter haben ergeben, dass das Streckennetz in Teilen marode war und man die Schäden an der Unfallstelle in ihrer Tragweite nicht ohne Weiteres erkennen konnte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert: ein Jahr auf Bewährung für den Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre.

Verteidigung: Keine Pflichtverletzung durch Bezirksleiter

Im Juni 2022 war ein Regionalzug in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleist. Vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge kamen dabei ums Leben, 72 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen.

Nach 18 Verhandlungstagen und rund 60 Zeugen, die seit Prozessbeginn im Oktober 2025 gehört wurden, urteilte das Gericht jetzt, dass die beiden Bahnmitarbeiter an dem Zugunglück nicht schuld sind. Die Verteidiger hatten betont, dass das Zugunglück von dem Streckenverantwortlichen nicht hätte verhindert werden können. Demnach habe es keine Pflichtverletzung durch den Bezirksleiter gegeben.

Staatsanwaltschaft: Wiederholtes, systematisches Versagen

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft dagegen bei dem 58 Jahre alten Bezirksleiter und Streckenverantwortlichen „wiederholtes und systematisches Versagen“ über Jahre hinweg gesehen.

Bei dem zweiten Bahnmitarbeiter, dem 66 Jahre alten Fahrdienstleiter, sprach die Staatsanwaltschaft von einem „Augenblicksversagen“ nach jahrelang tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers nicht weitergeleitet, der an der späteren Unfallstelle „richtig durchgeschüttelt“, worden sei, wie die Staatsanwältin ausführte.

Lokführer hatte vorher per Funk auf Schwierigkeiten hingewiesen

Der Lokführer hatte in einem Funkspruch gesagt, der Zug hüpfe an einer Stelle richtig. Die Verteidigung hatte bezweifelt, dass eine Meldung durch den Fahrdienstleiter überhaupt Folgen gehabt und den Unfall verhindert hätte. Denn weder in seiner Ausbildung zum Fahrdienstleiter noch in der Praxis gebe es geltende Regelwerke für die Weiterleitung von Funksprüchen. Aus Sicht der Verteidigung habe der Prozess nur mit einem Freispruch enden können.

Beide Männer hatten sich im Prozess sehr betroffen gezeigt und bei den Angehörigen und Betroffenen entschuldigt. Der Bezirksleiter hatte am letzten Prozesstag noch einmal betont, wie leid ihm das Unglück tue, und hatte den Betroffenen viel Kraft gewünscht.

Marodes Streckennetz der Bahn

Der Prozess zeigte, wie marode das Streckennetz der Bahn zumindest in Teilen ist. Vor Gericht wurden seitenlange Tabellen mit bekannten Schäden und Langsam-Fahrstrecken gezeigt.

Auch der Bereich in Burgrain galt als problematisch und sanierungsbedürftig und wurde seit 2020 mehrfach gesondert inspiziert – ohne Folgen. Die Reparatur des Abschnitts zwischen Garmisch-Partenkirchen und Farchant war für das Frühjahr 2022 vorgesehen, konnte nach Zeugenangaben nicht umgesetzt werden, weil keine Bautrupps verfügbar waren.

Seit dem Unfall wurden deutschlandweit mehrere 100.000 Bahnschwellen ausgetauscht, die in Burgrain dafür verantwortlich gemacht werden, dass der Regionalzug entgleiste.