Scharfe Kritik an Ikea in Braunschweig!

Mehrere Mitarbeiter bei Ikea in Braunschweig sollen weniger verdienen, als es ihnen zusteht – sagen zumindest die Gewerkschaft Verdi und der Betriebsrat.

Ikea Braunschweig: Kampf um Kohle

Konkret geht es um die Mitarbeiter, die an den SB-Kassen aufpassen und den Kunden helfen. Kassen-Aufsichten heißen die. Der Betriebsrat in Braunschweig sagt, dass Ikea die Betroffenen nicht korrekt nach Tarif bezahle. Also zu wenig. Und das trotz mehrerer Gerichtsurteile. Der Betriebsrat spricht von einer Verweigerungs-Haltung und kritisiert das Vorgehen von Ikea scharf. Das Möbelhaus müsse die rechtskräftigen Entscheidungen sofort umsetzen, hieß es am Montag (19. Januar) in einer Verdi-Mitteilung.

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Dabei bezieht sich die Gewerkschaft auf Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig, des Landesarbeitsgerichts Hannover und des Bundesarbeitsgerichts. Diese hätten bestätigt, dass die betroffenen Beschäftigten Anspruch auf eine höhere Gehaltsgruppe und dadurch auf mehr Gehalt gemäß des Gehalts- und Lohntarifvertrags für den Einzelhandel in Niedersachsen haben.

„Anspruch auf Anerkennung“

Dennoch sei Ikea Braunschweig bisher untätig geblieben. „Mitbestimmung und tarifgerechte Bezahlung sind keine Verhandlungssache, sondern gesetzlich garantiert“, sagte Braunschweigs Ikea-Betriebsratschef Philipp List. „Die Beschäftigten haben Anspruch auf Anerkennung ihrer Arbeit, auch und gerade dann, wenn Gerichte dies eindeutig festgestellt haben.“ Und Verdi-Sprecher Marc Jäger kritisiert offen: „Es werden organisatorische Änderungen ins Spiel gebracht, die offensichtlich nur dem Zweck dienen, weitere Gründe gegen eine Höhergruppierung zu konstruieren. Tatsächliche Entlastung oder qualitative Veränderung der Arbeit bleiben dabei auf der Strecke.“

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Der Betriebsrat und Verdi fordern Ikea daher eindringlich auf, die Urteile „endlich gütlich umzusetzen“, die Kollegen korrekt einzugruppieren und rückwirkend die entsprechende Vergütung zu zahlen. Von der Arbeitnehmerseite heißt es weiter, Ikea versuche durch Änderungen, eine Höhergruppierung zu verhindern. Daher drohe ein neues teures Verfahren.

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Hintergrund Hintergrund des Konflikts ist ein Verfahren nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Betriebsrat hatte dabei durchgesetzt, dass die tatsächlichen Tätigkeiten der Kassen-Aufsichten geprüft und tariflich korrekt bewertet werden. Sowohl das Arbeitsgericht Braunschweig als auch das Landesarbeitsgericht Hannover gaben dem Betriebsrat recht; eine anschließende Beschwerde von Ikea wurde vom Bundesarbeitsgericht abgewiesen.

Das sagt Ikea

Ikea selbst hat am Dienstagmittag auf News38-Anfrage reagiert. Der schwedische Möbelriese sieht die Situation in Braunschweig ganz anders. Kassen-Aufsichten nennt Ikea im Statement „Frontliner“. Ein anderes deutsches Landesarbeitsgericht habe anders entschieden als das in Hannover: „Diese Uneinheitlichkeit und die Weiterentwicklung der Tätigkeit des Frontliners haben uns veranlasst, die Arbeitsweise der Frontliner zu überarbeiten, um eine faire und einheitliche Eingruppierung in die geltenden Tarifgruppen sicherzustellen.“, schreibt Ikea. Mit dieser Lösung schaffe man Transparenz und stelle sicher, dass die Entscheidungen „im Einklang mit den tariflichen Vorgaben und unseren Werten stehen – alle Mitarbeitenden bei Ikea gleich zu behandeln.“