Das Ordnungsamt duldet aus Gründen der Gefahrenabwehr keine weiteren Versammlungen auf der Straße vor der Imam-Ali-Moschee in Rödelheim. Dort hatten die Gemeindemitglieder des seit Juli 2024 geschlossenen Gotteshauses jeweils donnerstags und freitags Kundgebungen abgehalten unter dem Titel „Religionsfreiheit verteidigen: Hände weg von unserer Moschee“. Künftig sollen die ordnungsgemäß angemeldeten Versammlungen nur noch auf einer Grünfläche auf der gegenüberliegenden Seite der Eschborner Landstraße in Höhe Hausnummer 91 abgehalten werden.

In den vergangenen anderthalb Jahren hatten sich die Gläubigen 162-mal vor dem Eingang der Moschee auf der Straße versammelt, wie das Ordnungsamt mitteilt. Währenddessen musste jedes Mal mehrere Stunden lang eine Buslinie umgeleitet und die Straße Am Seedamm von der Polizei einspurig gesperrt werden. Vor wenigen Wochen hatte sich der Unmut einiger Anwohner in einer Gegendemonstration kundgetan, auf der teils eine Verlegung, teils ein Verbot der Kundgebungen vor der Moschee gefordert worden war. Die CDU Rödelheim hatte die Anwohner in ihrem Anliegen unterstützt, die Straßensperrungen zu beenden.

Zum Jahresbeginn hatte sich ein Gegenprotest von Anwohnern formiert.Zum Jahresbeginn hatte sich ein Gegenprotest von Anwohnern formiert.Anjou Vartmann

Kein abschließendes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht

Das Ordnungsamt hatte die Versammlungsfreiheit der einen und die Bewegungsfreiheit der anderen abzuwägen. In Abstimmung mit Polizei, Straßenverkehrsamt, Verkehrsgesellschaft und Rechtsamt kam es zum Ergebnis, dass die Kundgebungen vom 29. Januar an verlegt werden müssen. Damit sollen Verkehrsbehinderungen sowie Unfallgefahren künftig vermieden werden.

Das Zentrum der Islamischen Kultur, zu dem die Imam-Ali-Moschee gehört, war 2024 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Als Gründe wurden extremistische Bestrebungen und verfassungsfeindliche Ziele des Vereins angeführt. Er soll dem iranischen Regime nahestehen. Die Gemeinde hatte gegen die Verfügung Klage eingereicht, bisher hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dazu kein abschließendes Urteil gefällt. Derzeit darf das prominente Gebäude an der Ecke Eschborner Landstraße /Am Seedamm in Rödelheim von der Gemeinde nicht genutzt werden.