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Hannover – Als Au-pair war Rahma A. (†26) von Algerien nach Deutschland gekommen. Die junge Frau wollte sich hier ein Leben aufbauen, absolvierte zuletzt eine Ausbildung zur Krankenpflegerin in einer Klinik in Hannover. Doch sie wurde ermordet – von ihrem Nachbarn. Freitag fiel das Urteil gegen Alexander K. (31).

Das Landgericht verhängte die Höchststrafe: lebenslange Haft wegen Mordes. Alexander K., der im Dauerclinch mit Rahmas Untervermieter wegen Zigarettenqualms und Lärms lebte, hatte im Juli die Tür eingetreten und auf die wehrlose 26-Jährige eingestochen. Die Klinge durchbohrte Herz, Leber und Niere. Rahma A. flüchtete schreiend ins Treppenhaus und verblutete auf den Stufen.

Sie kam nach Deutschland, um zu lernen. Pflege-Azubi Rahma A. (†26) aus Algerien wurde Opfer ihres lärm- und geruchsempfindlichen Nachbarn

Pflege-Azubi Rahma A. (†26) aus Algerien wurde Opfer ihres Nachbarn. BILD zeigt ihr Foto mit Einverständnis ihrer Angehörigen

Foto: Privat

Die Schwester (Mitte) und die Eltern der Getöteten (links und rechts) nahmen als Nebenkläger am Prozess teil. Das Gericht sprach ihnen ein Hinterbliebenengeld in Höhe von insgesamt 55.000 Euro zu

Die Schwester (Mitte) und die Eltern der Getöteten (links und rechts) nahmen als Nebenkläger am Prozess teil. Das Gericht sprach ihnen ein Hinterbliebenengeld in Höhe von insgesamt 55.000 Euro zu

Foto: MIRKO VOLTMER

Nachbar las nach Bluttat seinen Roman weiter

Nach dem tödlichen Angriff kehrte der arbeitslose, eigenbrötlerische Fachinformatiker in seine Wohnung zurück und las seinen Roman weiter, ehe Polizisten ihn festnahmen. Dass es die junge Algerierin erwischte, die mit dem Streit nichts zu tun hatte und Nichtraucherin war, spielte für den Killer laut Gericht keine Rolle. Richterin Britta Schlingmann: „Ihm war egal, wer hinter der Tür stand. Der, der in der Wohnung war und störte, musste sterben.“

Die Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann: „Eine furchtbare und schreckliche Tat“

Die Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann: „Eine furchtbare und schreckliche Tat“

Foto: Marcus Prell

„Rauch weiter und dann stirbst du“

Vor der Bluttat hatte Alexander K. seinem qualmenden Nachbarn Frank G. eine Notiz hinterlassen: „Rauch weiter und dann stirbst du“. K. erklärte vor Gericht, er habe sich von ihm terrorisiert gefühlt. Am Tattag habe er „die Kontrolle verloren.“ Sein Rivale Frank G. tauchte zwischenzeitlich unter, ignorierte seine Ladung als Zeuge.

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Rahmas Eltern sowie ihre Schwester reisten aus Algerien an, um als Nebenkläger aufzutreten. Sie waren überzeugt, dass der angeklagte Deutsche die 26-Jährige wegen ihres Hidschābs (muslimisches Kopftuch) tötete. In sozialen Netzwerken wurden Alexander K. rassistische und frauenfeindliche Motive unterstellt.

Besucher-Schlange vor dem Landgericht Hannover. Dutzende wollten nach einem Aufruf in sozialen Medien zur Urteilsverkündung im Mordprozess

Besucher-Schlange vor dem Landgericht Hannover. Dutzende wollten nach einem Aufruf in sozialen Medien zur Urteilsverkündung im Mordprozess

Foto: MIRKO VOLTMER

Richterin Britta Schlingmann: „Es ist spekuliert worden, ob sie getötet worden ist, weil sie eine Frau war, ein Kopftuch trug oder muslimischen Glaubens war. Darauf haben wir keine Hinweise gefunden.“ Und weiter: „Die Tat braucht kein Label wie Rassismus oder Femizid. Das, was Rahma passierte, war schrecklich und furchtbar.“