Schwerer Raub, versuchter schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung. Die Vorwürfe der Anklage gegen die fünf Täter waren massiv. Doch die jungen Männer, die zur Tatzeit 15 bis 18 Jahre alt waren, kommen mit Bewährungsstrafen, Jugendarrest und Sozialstunden davon. Sie hatten sich auf einem Online-Portal zu fingierten Sextreffen mit erwachsenen Männern verabredet, um diese dann zu schädigen.

Strafen für „Pedo-Hunter“

Der zur Tatzeit 15-jährige Ideengeber der selbsternannten „Pedo-Hunter“ (Pädophilen-Jäger), der selbst bei einem der Überfälle brutal zuschlug, sein Opfer trat und bewusstlos liegen ließ, erhielt zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung sowie unter anderem die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Suchtentzug sowie Erziehungsbeistandschaft.

Gegen einen weiteren Täter verhängte das Gericht 1 Jahr und 11 Monate auf Bewährung, 120 Stunden soziale Arbeit sowie die Verpflichtung an einem Antiaggressionstraining teilzunehmen.

Zwei erhielten eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten auf Bewährung. Mit einer Woche Jugendarrest und 80 Sozialstunden kommt der junge Mann davon, der nach Überzeugung des Gerichts am wenigsten an den Taten beteiligt war. Ihm konnte nach den Verhandlungstagen nur noch Beihilfe an den schweren Straftaten der anderen Jugendlichen vorgeworfen werden. Den Arrest muss er nicht mehr antreten, da ihm hier die Zeit in Untersuchungshaft angerechnet wird.

Täter umfassend geständig

Die Vorsitzende Richterin betonte in der Urteilsbegründung, dass die jungen Männer schwerste Verbrechen begangen hätten und es in keiner Weise eine „gute Tat“ sei, vermeintlich pädophilen Männern eine „Abreibung“ zu verpassen. Gegen zwei weitere Tatbeteiligte wurde in einem gesonderten Verfahren nicht-öffentlich verhandelt.

Gleich zu Prozessbeginn hatten die jungen Männer ihre Taten gestanden und sich bei ihren Opfern entschuldigt. Im Juni vergangenen Jahres hatten sie über ein Kleinanzeigenportal vermeintlich pädophile Männer in eine Falle gelockt. In Chats gaben sie sich als Minderjährig aus und vereinbarten Treffen mit den arglosen Männern. Einer der Täter, die in wechselnden Zusammensetzungen agierten, lockte das jeweilige Opfer meist an einen abgelegenen Ort, an dem dann weitere Gruppenmitglieder warteten, um die Geschädigten brutal anzugreifen.

Bereicherungsabsicht im Vordergrund der Angriffe

In einem Fall gelang es, 280 Euro und ein Handy zu erbeuten: Hier war aus der Gruppe der Angeklagten nur der zur Tatzeit 15-Jährige beteiligt. Das Opfer dieses Angriffs wurde so schwer verletzt, dass es stationär in Krankenhaus behandelt und operiert werden musste. Die Angreifer hatten den Mann zunächst bewusstlos liegen lassen. In den weiteren Fällen, die sich zwischen dem 1. und 4. Juni 2025 ereigneten, konnten die jungen Männer keine Beute machen.

Die Täter gaben vor Gericht an, dass sie nicht nur in Bereicherungsabsicht gehandelt hätten. Sie hätten den vermeintlich pädophilen Opfern auch einen Denkzettel verpassen wollen. Beim sogenannten „Pedo-Hunting“, locken die Täter vermeintlich pädophile Männer in eine Falle. Meist filmen die Täter ihre Opfer, um sie im Internet bloßzustellen. Häufig werden die Opfer aber auch brutal angegriffen.

Täter bauen auf Scham der Opfer – Polizei warnt vor Selbstjustiz

Die selbsternannten „Pedo-Hunter“ hoffen meist darauf, dass ihre Opfer aus Scham darauf verzichten die Vorfälle bei der Polizei anzuzeigen. Auch die nun Verurteilten aus dem Raum Hilpoltstein gaben teilweise an, aus diesem Grund gehofft zu haben, nicht erwischt zu werden.

Viele der selbsternannten „Pedo-Hunter“ berufen sich auf ein moralisches Anliegen bei ihren Taten. Dabei machen sie sich aber häufig selbst strafbar, selbst wenn es zu keiner körperlichen Gewalt kommt – unter anderem wegen Nötigung oder Verleumdung. Die Polizei warnt ausdrücklich vor dieser Form der Selbstjustiz. Sie könne nicht nur stafrechtlich relevant sein, sondern auch laufende Ermittlungen gefährden kann. Die vermeintlich pädophilen Opfer im aktuellen Nürnberger Fall hatten sich aufgrund der in den Chats getätigten Altersangaben der Täter zudem nicht strafbar gemacht.