DruckenTeilen
Eine Ukrainerin wartet seit 14 Monaten vergeblich auf Bürgergeld in Deutschland. Die Behörde zweifelt ihren Wohnsitz an. Ihr droht die Obdachlosigkeit.
Essen – „Das Jobcenter hat mein Leben bewusst aufs Spiel gesetzt“ – Lyudmyla Z. ringt um Fassung, während sich die Stapel von Behördenschreiben in ihrer Wohnung sammeln. Jedes Dokument erzählt von monatelangen Kämpfen um ihr Recht auf Sozialleistungen. Die seit über 20 Jahre in Deutschland lebende Ukrainerin mit Pflegegrad 3 und unbefristeter Aufenthaltserlaubnis weiß nicht mehr weiter.
Das Essener Jobcenter verwehrt einer pflegebedürftigen Frau wichtige Sozialleistungen. © Gottfried Czepluch/IMAGO
Seit über einem Jahr wartet sie vergeblich auf Bürgergeld-Zahlungen, wie Schreiben des Jobcenters, die der Redaktion vorliegen, zeigen. Die Essener Behörde zweifelt ihre Wohnsituation an und ignoriert sämtliche Belege. Was als routinierter Sozialantrag begann, entwickelte sich zu einem Albtraum aus bürokratischen Hürden und existenzieller Bedrohung. Denn inzwischen droht Lyudmyla Z. sogar die Obdachlosigkeit.
Bürgergeld-Empfängerin macht Behördenirrsinn publik: Systematische Leistungsverweigerung führt zu dramatischen Konsequenzen
Bereits 14,5 Monate erhält Lyudmyla Z. den monatlichen Grundbedarf von 563 Euro nicht ausbezahlt. Noch dramatischer: Die Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten werde seit 19 Monaten komplett verweigert, erzählt sie. Als besonders schwerwiegend empfindet die pflegebedürftige Frau den vom Jobcenter initiierten Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenversicherung, der sie über ein Jahr lang ohne medizinische Grundversorgung ließ. Ihre Versicherungskarte wurde für drei Monate gesperrt, noch vor der Ausstellung eines Ablehnungsbescheids. Ihr sei nichts anderes übriggeblieben, als die Beiträge vom mageren Pflegegeld weiterzuzahlen.
Auf Anfrage der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media teilte das Jobcenter Essen Ende Dezember 2025 mit: „Der gewöhnliche Aufenthaltsort von Lyudmyla Z. ist strittig.“ Seit November 2021 sei sie „durchgehend mit einer Nebenwohnung in Berlin gemeldet.“ Eine Meldebestätigung liege sowohl dem Jobcenter als auch dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin vor. Daher könne nicht eindeutig bewiesen werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Sozialleistungen vorliege.
Leistungsentzug, Geldgeschenk, Umzug – was Bürgergeld-Empfängern erlaubt ist und wo Urteile Grenzen setzen
Fotostrecke ansehen
Die Behörde fordert in Schreiben, die der Redaktion vorliegen, immer wieder neue Dokumente an – von Nachweisen über Strom- und Heizkosten bis zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Obwohl Lyudmyla Z. sämtliche Kontoauszüge aus Essen zeitnah einreichte – was das Jobcenter gar schriftlich bestätigte – würden Bearbeitungszeiten ihrer Widersprüche laut der Essenerin bis zu 9,5 Monate dauern. Persönliche Gesprächstermine würden konsequent abgelehnt oder ignoriert. „Nichts, absolut nichts wird berücksichtigt“, erzählt Z. verzweifelt. Die Behörde initiierte gar eine Abmeldung vom Bürgeramt.
„26 Kontoauszüge, Fahrkarten und Einkaufsbelege“ eingereicht: Rechtsanwalt kann Forderungen des Jobcenters nicht nachvollziehen
Zwischen Mai 2024 und September 2025 führte das Jobcenter elf Kontrollen durch. Während die Behörde behauptet, Lyudmyla Z. sei „in der Regel“ an der Essener Adresse nicht anzutreffen gewesen, schildert diese ein anderes Bild: Bei vier Terminen, die laut der Betroffenen unangekündigt erfolgt seien, seien sie oder ihre Vertrauensperson anwesend gewesen, für sechs weitere habe sie ärztliche Atteste vorgelegt.
Anwalt Burchard Prüser unterstützt seine Mandantin mit umfangreichem Beweismaterial: „26 Kontoauszüge, Fahrkarten und Einkaufsbelege“ dokumentieren ihren regelmäßigen Aufenthalt in Essen. Es sei „ausgesprochen ungewöhnlich, jeden Schritt und Tritt vor Ort nachweisen zu müssen“, so der Rechtsexperte.
Eine weitere Anwältin wirft der Behörde fehlerhafte Rechtsanwendung und falsche Tatsachenbewertung vor. Das Jobcenter habe „bisher nicht dargetan, welche Tatsachen sie ihrer Einschätzung oder Prognose zugrunde legt, die Widerspruchsführerin hätte ihren Aufenthalt in Essen nicht nachgewiesen.“
Ihre Bürgergeld-Erfahrungen interessieren uns!
Haben Sie persönliche Erfahrungen mit dem Bürgergeld gemacht – positive wie negative? Teilen Sie sie mit unserer Redaktion und helfen Sie anderen Leserinnen und Lesern mit Ihren Erlebnissen. Schreiben Sie uns einfach an folgende E-Mail-Adresse: panorama-verbraucher@redaktion.ippen.media
Laden Sie sich hier kostenlos unseren Bürgergeld-Ratgeber herunter.
Betroffene erhält Unterstützung von mehreren Organisationen – Gericht verurteilt Jobcenter zur Teil-Rückzahlung
Die dramatische Situation der Frau mobilisierte verschiedene Akteure: Mehrere Anwälte, die Organisation Ambulant Betreutes Wohnen, SPD-Vertreter, die Antidiskriminierungsstelle gegen Rassismus und Antisemitismus sowie das ukrainische Generalkonsulat wandten sich an das Jobcenter – denn Lyudmyla Z . ist auf medizinische Versorgung angewiesen. Lediglich die SPD erhielt eine Antwort, die jedoch keine Lösung erzielte.
Ein Eilverfahren vor dem Landessozialgericht NRW brachte im Juni 2025 erste Erleichterung: Das Gericht bestätigte Lyudmyla Z.s Hilfebedürftigkeit und verpflichtete das Jobcenter zur Rückzahlung des Regelbedarfs für sechs Monate, schließlich hatte die Klägerin nie einen Antrag auf Sozialleistungen in Berlin gestellt. Die Krankenversicherung wurde wiederhergestellt – die Wohnkosten jedoch weiterhin verweigert.
„Mir drohen Heizungssperre und Wohnungsverlust“, beschreibt Lyudmyla Z. ihre verzweifelte Lage. Die Stadtwerke Essen fordern knapp 900 Euro allein für den Zeitraum März bis Oktober 2025. Ohne Zahlung wird die Versorgung unterbrochen. Der Verein Sanktionsfrei e.V. gewährte Notdarlehen über 1.200 Euro. Die Betroffene erklärt ihr Dilemma: „Wie soll ich mich in Berlin abmelden, wenn ich jederzeit meine Essener Wohnung verlieren könnte? Dann hätte ich überhaupt keine deutsche Meldeadresse mehr.“ Sie führe aktuell „kein menschenwürdiges Leben mehr“, was angesichts der langen Odyssee durch den deutschen Bürokratie-Dschungel nachvollziehbar ist.
Essener Geschichte ist kein Einzelfall: Jobcenter äußert wiederholt Zweifel an der Wohnsituation von Bürgergeld-Empfängern
Ein vergleichbarer Fall aus Düsseldorf illustriert die Problematik: Auch hier entwickelte das Jobcenter laut buergergeld.org plötzlich Zweifel am Wohnsitz eines alleinerziehenden Vaters mit minderjährigem Sohn. Das Sozialgericht ordnete einen Hausbesuch an, bei dem Gerichtsmitarbeiter eindeutig die Wohnungsnutzung bestätigten – Kleidung, Spielsachen und Lebensmittel bewiesen den Hauptwohnsitz zweifelsfrei.
Die Richter sprachen von „gezielter Verfahrensverschleppung“ seitens des Jobcenters. Die Behörde musste schließlich die Sozialleistungen der vergangenen Monate nachzahlen. Lyudmyla Z. hat die Hoffnung auf einen ähnlichen Ausgang noch nicht aufgegeben. (Quellen: Eigene Recherche, buergergeld.org) (jaka)
Haben Sie eine Meinung zu diesem Artikel oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Haben Sie Fehler entdeckt? Schreiben Sie direkt an unsere Autorin/unseren Autor.