Der rechtskräftig verurteilte Doppelmörder, der zusammen mit einer Komplizin und einem Komplizen den Ludwigshafener Bauunternehmer Ismail Torun und einen weiteren Geschäftsmann aus Brühl (Rhein-Neckar-Kreis) auf dem Gewissen hat, muss möglicherweise nach der Haft doch nicht in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die Sicherungsverwahrung neu geprüft werden muss. Der frühere Betreiber einer Wellnessoase in Frankenthal hatte nach seiner Verurteilung vor dem Landgericht Frankenthal Revision eingelegt. Der BGH hat nun bemängelt, dass das Landgericht nicht ausreichend geprüft habe, ob neben einer lebenslangen Haftstrafe die Sicherungsverwahrung wirklich erforderlich sei. Diese Prüfung wird an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen – zum zweiten Mal, denn das hatte der BGH schon einmal getan.