Die Forderung der Krankenkassen lautet: Sie wollen die Kosten nur tragen, wenn tatsächlich ein Transport erfolgt. Der Landkreis argumentiert, dass Personal, Ausrüstung und Betriebskosten tarifgerecht vergütet werden und eine bedarfsgerechte Notfallversorgung mehr Ressourcen brauche. Zwischenzeitlich wurde eine Übergangsregelung beschlossen, um Unsicherheit zu vermeiden – diese verursachte aber Einnahmeausfälle.
Bis Ende 2025 meldete der Landkreis Teltow-Fläming rund zehn Millionen Euro gebührenbezogene Rückstände. Man hoffe nun auf vollständige Finanzierung durch die Krankenkassen sowie die Nachzahlung der offenen Beträge. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts in diesem Fall dürfte wegweisend auch für andere Landkreise in Brandenburg sein und wird deshalb mit Spannung erwartet.