Nach dem jüngsten Votum des Senats lobt die Französische Bischofskonferenz den Ausbau der Palliativpflege als moralische Pflicht, warnt jedoch eindringlich vor aktiver Sterbehilfe. Die Ablehnung des entsprechenden Gesetzentwurfs werten die Bischöfe in ihrer am Mittwochabend veröffentlichten Erklärung als Zeichen tiefgreifender politischer und gesellschaftlicher Spannungen.
Assistierter Suizid sei „keine Wahl der Brüderlichkeit oder Würde, sondern der Verlassenheit und der Verweigerung von Hilfe bis zum Ende“: In einer beispiellosen öffentlichen …
Der Senat hatte dem Gesetzentwurf zum allgemeinen Zugang zu Begleitung und palliativer Versorgung zugestimmt. Die Bischöfe danken den Abgeordneten in ihrem Schreiben für das Votum, das die wirksame Entwicklung der Palliativpflege im ganzen Land unterstütze. Die Linderung von Leiden bis zum Lebensende – so schreiben die Bischöfe – sei ein grundlegendes moralisches Gebot.
Gleichzeitig nahm die Bischofskonferenz die Ablehnung des Gesetzes über die sogenannte „aktive Sterbehilfe“ zur Kenntnis. Dieser Entwurf war während der parlamentarischen Beratungen stark verändert worden und hatte tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten offengelegt.
Nach Ansicht der Bischöfe ist das Scheitern des Gesetzes ein Zeichen einer ernsten politischen und gesellschaftlichen Blockade. Es mache deutlich, wie gravierend die ethischen Fragen rund um Euthanasie und assistierten Suizid seien. Die fehlende Einigung im Senat spiegele die Erwartungen, Ängste und auch den Widerstand wider, die in der französischen Gesellschaft vorhanden seien. „Den Tod zu geben wird niemals eine menschliche, geschwisterliche und würdige Antwort auf Leid sein“, heißt es wörtlich in der Erklärung.
Die Debatte wird im Februar in der Nationalversammlung fortgesetzt. Die Französische Bischofskonferenz ruft die Abgeordneten dazu auf, die „tiefen Sorgen“ von medizinischem Personal, Patienten und deren Angehörigen zur Kenntnis zu nehmen. Zugleich fordern die Bischöfe eine breite Mobilisierung für jene Stimmen, die die Verabreichung einer tödlichen Substanz ablehnen und stattdessen für den Schutz des Lebens bis zuletzt eintreten.
Die Bischöfe mahnen zudem, die kommenden Beratungen ohne Hast oder wahlpolitisch motivierte Beschleunigung zu führen. Erforderlich seien vielmehr Sorgfalt, Maß und ein Blick auf die anthropologischen und sozialen Folgen eines möglichen Gesetzes zur aktiven Sterbehilfe – besonders im Hinblick auf den Schutz der Würde der verletzlichsten Menschen.
Hintergrund
Der Senat hat den Gesetzentwurf, der die Einführung der Euthanasie vorgesehen hätte, mit 181 zu 122 Stimmen abgelehnt; das Gesetz zur Palliativversorgung wurde verabschiedet. Nun liegt der weitere Verlauf der Debatte erneut bei der Nationalversammlung.
(sir – skr)