Rückendeckung für die Lebenshilfe: Alle angefragten Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung warten auf Geld von der Stadt. Schafft ein „Klärungsgipfel“ Abhilfe?

Zum Hintergrund: Die Träger der Eingliederungshilfe erbringen ihre Leistungen nach eigener Aussage in einem Art Dreiecksverhältnis. Menschen mit Behinderung haben einen (Unterstützungs-)Bedarf und beantragen die Leistung. Die Stadt stellt den Bedarf fest und bestimmt Art und Umfang der Leistung. Auf der Basis des Leistungs- und Kostenbescheids erbringen die Träger die Sachleistungenen und rechnen diese mit der Stadt nach dokumentierter Leistungserbringung ab.

BHZ: Personalkosten laufen auf

Beim BHZ Stuttgart, einer der Träger der Eingliederungshilfe, stellt sich die Problematik bei den stationären Wohnangeboten. Hier sei Umstellung auf die Leistungen nach dem BTHG noch nicht erfolgt, erklärt Sprecherin Tina Dressel: „Wir arbeiten weiterhin mit Pauschalen aus dem Jahr 2023.“ Mehrmals und sehr differenziert habe man Einstufungsempfehlungen der Menschen mit Behinderungen bei der Stadt eingereicht und auch Austauschrunden mit dem Sozialamt gehabt: „Allerdings warten wir hier weiterhin auf fundierte Rückmeldungen zu diesen Empfehlungen.“ Transparente und nachvollziehbare Leistungsbescheide und Gesamtpläne liegen noch nicht vor – das heißt, die Bedarfe der Menschen mit Behinderung sind noch nicht „festgestellt, beschieden und finanziert“, sagt die Sprecherin.

Um die individuellen Bedarfe decken zu können, habe man den Personalbestand aufgebaut. Die noch zu deckenden Kosten beziffert das BHZ auf rund eine Million Euro. Die Vorstandsvorsitzende des BHZ, Irene Kolb-Specht, dringt, wie die Lebenshilfe, auf rasche Klärung: „Wir wünschen uns von der Stadt Stuttgart eine zügige Bearbeitung der Anträge und Leistungsbescheide, damit wir wissen, auf welcher Grundlage wir unsere Leistungen erbringen und abrechnen können.“

Evangelische Gesellschaft: „Reserven aufgebraucht“

Der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart (Eva) fehlen hohe Summen: Es gebe derzeit innerhalb der Eva-Gruppe ausstehende Forderungen an das Sozialamt von mindestens vier Millionen Euro, heißt es auf Anfrage. Die Eva betreue im sozialpsychiatrischen Wohnverbund rund 500 Menschen, die Leistungen nach dem BTHG erhalten, dazu kommen knapp 30 Plätze im Wohnheim Christoph-Ulrich-Hahn-Haus. Im Rudolf-Sophien-Stift, einer Tochter der Eva, erhalten mehr als 500 Menschen Assistenzleistungen in den Bereichen Wohnen und Arbeit.

Für das Fachpersonal, das die Klienten betreut, sowie Sachkosten fließe allerdings bislang „entweder kein Geld oder nicht in ausreichender Höhe“. Grund auch hier: Das Sozialamt Stuttgart hat die Leistungsbescheide noch nicht erstellt oder übermittelt. „Wir erbringen die Leistung, aber der Kostenträger bezahlt nicht oder nur unvollständig“, sagt Dirk Müller, Geschäftsführer des Rudolf-Sophien-Stifts. „Das hat für uns dramatische Auswirkungen, diese Außenstände haben unsere Liquiditätsreserven aufgebraucht.“

Nicht nur das Rudolf-Sophien-Stift, auch die Eva hätten Rücklagen aufgelöst, um offene Forderungen auszugleichen. Dadurch gehen Zinsen verloren. Die Kürzungen im städtischen Doppelhaushalt verschärften die finanzielle Lage zudem massiv. Sabine Henniger, Vorständin der Eva, zeigt aber Verständnis für die Beschäftigten des Sozialamts: „Wir gehen davon aus, dass sie ihr Bestes geben, doch der gravierende Personalmangel im Sozialamt führt zu extremen Zeitverzögerungen und somit zu diesen hohen Außenständen bei uns Trägern.“

Caritas: Wir bleiben auf Kosten für notwendige Leistungen sitzen

Das sieht auch die Caritas so. „Es sind einfach zu wenige Personen. Hier braucht es einen klaren politischen Willen, dass genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um die dringend erforderlichen Bescheide auszustellen“, betont Andrea Bartsch, Bereichsleiterin der Behindertenhilfe. Beim Caritasverband in Stuttgart betreffe das Thema nicht nur die Behindertenhilfe, sondern auch den Bereich Sucht- und Sozialpsychiatrische Hilfen. In beiden Bereichen sei die Stadt bei der Erstellung der Bescheide im Verzug: „Daraus resultieren sehr viele offene und ungeklärte Fragen, die sich auch auf die Rechnungslegung auswirken“, erklärt Bartsch.

Seit vielen Monaten fehlten Bescheide für neu aufgenommene Menschen in den Wohnangeboten. „Die Stadt zahlt für sie daher bisher auch kein Geld.“ Die Caritas bleibe damit auf den Kosten für die notwendigen Leistungen für diese Menschen sitzen. „Zeitgleich laufen bei uns hohe Kosten auf für Personal, Miete, Heizung, Verpflegung weiter“, sagt Bartsch. Menschen, die neu in der Betreuung oder in unseren Wohnangeboten seien, erhielten ihre gesetzlich zugesagten Leistungen aktuell also nur, weil die Träger in Vorleistung gingen. Die Summe der „überfälligen Forderungen“ ließ die Caritas-Bereichsleiterin offen. Das sei aufgrund der Komplexität des Themas und der Vielzahl der betroffenen Einrichtungen und Dienste nicht ohne weiteres beziffern.

Körperbehindertenverein: Stuttgart hinkt hinterher

Vor ähnlichen Problemen steht der Körberbehindertenverein Stuttgart. Achim Hoffer, Geschäftsführender Vorstand, berichtet von neun jungen Erwachsenen, die in eine neu eröffnete Anlage für betreutes Wohnen aufgenommen worden seien. Aufgrund ihrer komplexen Beeinträchtigungen benötigten sie rund um die Uhr Betreuung. Seit nunmehr einem Jahr warte man auf die Bedarfsermittlung und entsprechende Bescheide durch die Stadt. „Als kleinerer Träger, der in Stuttgart rund 60 Menschen mit Behinderung betreut, können wir das dafür notwendige Personal nicht lange vorfinanzieren“, sagt Hoffer. Nach seinem Eindruck „hinkt Stuttgart bei der Umstellung auf das Bundesteilhabegesetz im Landesvergleich hinterher“. Es sei dringend notwendig, sich zusammenzusetzen und die offenen Fragen zu klären.

Auch ein weiterer kleiner Träger, die Wohnanlage Fasanenhof, sendet eine Art Hilfefruf. Brigitte Göltz, Geschäftsführerin dieser Kurzzeit- und Notfalleinrichtung mit zwölf Plätzen, erklärt: „Monat für Monat haben wir einen Liquiditätsengpass. Unsere Rücklagen sind fast aufgebraucht.“ Die offenen Forderungen beim Sozialamt beliefen sich aktuell auf 500 000 Euro – „bei einem Jahresumsatz von 4,5 Millionen Euro“. Dazu käme das Problem fehlender Kostenzusagen durch die Stadt. Wenn Menschen in einer Notsituation kämen, müsse man handeln und könne nicht monatelang auf einen Bescheid warten. Die Stadt habe hier ganz offensichtlich ein großes organisatorisches Problem.

Diakonie Stetten: Träger spüren die Auswirkungen der Außenstände

Das Problem der Außenstände stellt sich jedoch nicht nur in Stuttgart. Steffen Wilhelm, Sprecher der Diakonie Stetten, erklärt, als überregionaler Einrichtungsträger mit Angeboten in verschiedenen Stadt- und Landkreisen habe man bei mehreren Leistungsträgern mit Zahlungsaußenständen zu tun – auch bei der Landeshauptstadt: „Im Falle Stuttgarts sprechen wir aktuell von Außenständen im niedrigen siebenstelligen Bereich. Das hat – auch für einen größeren Träger wie uns – spürbare finanzielle und organisatorische Auswirkungen.“

Dietmar Prexl, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Stetten, kann nachvollziehen, „wenn auch andere Träger die aktuelle Situation als belastend schildern“. Umso wichtiger sei jetzt ein pragmatischer Weg, der die Abrechnung und Auszahlung verlässlich mache: „Wir sind jederzeit bereit, mit der Stadt Stuttgart Standards und digitale Abläufe so weiterzuentwickeln, dass Rückstände abgebaut und künftige Abrechnungen schneller bearbeitet werden.“

Sozialbürgermeisterin Alexandra Sußmann hat die Träger zur Klärung eingeladen.

Sozialbürgermeisterin Alexandra Sußmann hatte die Kritik der Lebenshilfe an der Stadt energisch zurückgewiesen  und erklärt, deren Aussage, wonach die Stadt Rückstände in der Höhe von rund 500 000 Euro bei der Lebenshilfe habe, „entbehre jeder sachlichen Grundlage“. Die Lebenshilfe bleibt indes bei ihrer Darstellung: „Wir sind von der Korrektheit unserer Zahlen überzeugt, denn sie beruhen auf einer belastbaren und nachvollziehbaren Datenbasis.“ Man sei sich bewusst, dass unterschiedliche Bewertungsansätze zu leicht abweichenden Ergebnissen führen können, „aber nicht in den von Frau Dr. Sußmann skizzierten Dimensionen“, betonen die Vorstände Andreas Galts und Markus Schropp. In einem Linkedin-Beitrag schreibt Schropp: „Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem, das die gesamte soziale Infrastruktur in Stuttgart gefährdet.“

Der Oberbürgermeister hat sich eingeschaltet

Lobend erwähnt Schropp, dass sich Oberbürgermeister Frank Nopper eingeschaltet hat und die Initiative der Lebenshilfe „in einem persönlichen Telefonat ausdrücklich begrüßt hat“. Die Lebenshilfe lud inzwischen zu einem „Klärungsgipfel“ mit der Sozialbürgermeisterin, der neuen Amtsleiterin Daniela Burmeister und den anderen Trägern ein. Dort sollten die Zahlen gemeinsam betrachtet und „die allgemeine Schieflage in der Zusammenarbeit mit dem Sozialamt Stuttgart diskutiert werden“, sagte Vorstand Galts. Der Termin ist noch offen.

Ein anderer Termin zeichnet sich dagegen schon ab: Für 4. März hat die Sozialbürgermeisterin die Träger zu einem Treffen ins Rathaus eingeladen. Im Vorfeld betonte Sven Matis, Sprecher der Stadt: „Wir wollen, dass Menschen, die Anspruch auf Leistungen des BTHG haben, diese auch erhalten.“ Das BTHG stelle einen Paradigmenwechsel dar, der die Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellt. „Dies stellt uns in der Umsetzung vor immense Herausforderungen, strukturell und personell. Das wissen die Träger.“ Mit der Lebenshilfe und allen anderen Stuttgarter Trägern der Eingliederungshilfe versuche man, über einen laufenden Mediationsprozess tragfähige Lösungen zu finden.

Das BTHG

Das Gesetz
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist laut Bundessozialministerium „ein umfassendes Gesetzespaket, das in vier zeitversetzten Reformstufen bis 2023 in Kraft getreten ist und das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht“. Es soll mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Kommunen und Länder sollten dadurch entlastet werden, da Grundsicherungs- und Eingliederungshilfeleistungen getrennt sowie teilweise vom Bund übernommen werden. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass die Kosten durch eine stärkere Individualisierung der Leistungen steigen. Zweifel gibt es auch daran, ob die erwünschten Verbesserungen tatsächlich bei den Menschen mit Behinderung ankommen, weil aus Sicht von Trägern ein erhöhter Verwaltungsaufwand besteht. red