Bei der Vergabe öffentlicher Grundstücke senkt die Stadt Frankfurt die Erbbauzinsen, sofern sie die angestrebte Nutzung des Gebäudes für förderungswürdig hält. Eine entsprechende Vorlage wurde am Donnerstagabend in der Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen von Grünen, SPD, Volt, den Linken und der „Fraktion“ beschlossen.

Um den gestiegenen Bodenpreisen entgegenzuwirken, die die Erbbauzinsen in die Höhe treiben, wird der Zinssatz zum Beispiel für selbst genutztes Wohneigentum von regulär 2,5 Prozent auf zwei Prozent des Bodenwertes gesenkt. Anders als zunächst geplant, wird die Familienförderung auch nicht gekappt, sondern bleibt in der bisherigen Form erhalten. „Ich bedauere, dass Fehler in der Vorlage Ängste geschürt haben“, sagte Julia Moniri (Die Grünen).

Auch weitere „förderungswürdige Nutzungen“ werden unterstützt: Falls Wohnraum besonders günstig vermietet wird, kann der Zinssatz auf bis zu einem Prozent sinken. Wenn sich Vermieter an den Mietspiegel halten, wird der Erbbauzins auf 30 Prozent der Mieteinnahmen gedeckelt. „Wer konsequent für bezahlbaren Wohnraum sorgt, bekommt die größte Unterstützung der Stadt“, sagte Moniri.

SPD, Grüne und Linke vermissen rückwirkende Effekte

Die Ermäßigungen gelten allerdings nur für neue Verträge. Redner von SPD und Grünen machten in der Debatte deutlich, dass sie sich eine rückwirkende Anwendung der neuen Regeln auf schon bestehende Verträge gewünscht hätten, sich aber in den Verhandlungen nicht gegen den früheren Koalitionspartner FDP hätten durchsetzen können. Auch Michael Müller (Die Linke) hätte sich einen rückwirkenden Effekt gewünscht.

Almuth Meyer (SPD) meint, der Koalition sei es gelungen, die städtischen Erbbaugrundstücke günstiger zu machen und die Regeln an die neue Situation auf dem Wohnungsmarkt anzupassen. Auch Genossenschaften profitierten von der Senkung der Erbbauzinsen auf 1,5 Prozent des Bodenwerts für gemeinwohlorientierte Projekte. Die besonders günstigen Siedlungskonditionen blieben für bestehende Erbbaurechte bestehen.

Aus Sicht von Sebastian Papke (FDP) tut die Koalition zu wenig, um die Bildung von Wohneigentum zu fördern. „Während die Koalition fast ausschließlich die sogenannten gemeinwohlorientierten Erbpachtnehmer im Blick hat, geraten vor allem private Erbbaurechtnehmer, aber auch große Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften unter die Räder.
Sie werden behandelt, als seien sie ein Problem – und nicht als diejenigen, die für Stabilität in unseren Quartieren sorgen“, sagte er und forderte eine stärkere Absenkung des Erbbauzinssatzes für selbst genutztes Wohneigentum, nämlich auf 1,75 Prozent.

Die CDU lehnt die Vorlage ab. Thomas Dürbeck sprach von „Flickwerk“. Die neue Regelung sei schwer verständlich, voll von handwerklichen Fehlern und führe zu einem „irren Verwaltungsaufwand“. Baudezernentin Sylvia Weber (SPD) entgegnete, es seien sehr gute Regeln beschlossen worden: „Wir wollen einen Anreiz schaffen, dass die Mieten gedeckelt werden.“