Welche Konsequenzen drohen Arbeitnehmern?
Kommt der Mitarbeiter zu spät und holt die verpasste Arbeitszeit nicht nach, steht es dem Arbeitgeber frei, den Lohn entsprechend der Ausfallzeit zu kürzen.
Wer aufgrund eines Streiks nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheint, kann im Extremfall vom Arbeitgeber abgemahnt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dem Arbeitnehmer ein Verschulden anzulasten ist. Das heißt: Der Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter konkret vorwerfen können, dass er oder sie seiner Pflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Etwa, weil er sich nicht genügend bemüht hat, trotz des Streiks pünktlich zu erscheinen, oder weil der Chef nicht über eine etwaige Verspätung informiert wurde.
Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber somit einen konkreten Pflichtverstoß und fordert seinen Mitarbeiter auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen, um eine Kündigung zu vermeiden. Wegen eines einmaligen Vorfalls kann ein Mitarbeiter jedoch nicht gekündigt werden.