Grundlage für den jetzigen Einsatz von Auftaumitteln ist eine Allgemeinverfügung [berlin.de], die Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) am Freitag erlassen hat. Die macht es rechtlich möglich, dass Tausalz ab sofort nicht nur auf Hauptverkehrsstraßen, sondern auch beispielsweise auf Gehwegen gestreut wird. In Fällen von extremer Glätte sind demnach Auftaumittel ausnahmsweise erlaubt, wenn beispielsweise Sand oder Split zur Gefahrenabwehr nicht mehr ausreichen.
„Mit der Allgemeinverfügung möchte ich natürlich ermöglichen, dass Gefahr für Leib und Leben für die Berlinerinnen und Berliner abgewendet wird“, sagte Bonde dem rbb. Entscheidend sei auch, die Krankenhäuser zu entlasten.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sieht die Ausnahmegenehmigung jedoch in einer rechtlichen Grauzone. „Mir ist bewusst, dass dieser Weg mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist. Dennoch halte ich ihn in dieser besonderen Lage für geboten“, sagte Wegner am Freitag.