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Der Angriff auf eine Shisha-Bar in der Neustadt wird vor dem Landgericht verhandelt.Der Angriff auf eine Shisha-Bar in der Neustadt wird vor dem Landgericht verhandelt. (Symbolfoto) © Andreas Arnold/dpa

Angeklagter steht wegen Angriff vor Gericht. Zeugen berichten von brutaler Gewalt in Bremen. Nun soll das Landgericht die Tat bewerten.

Bremen – Wegen eines brutalen Angriffs auf eine Shisha-Bar mit Schussabgaben und lebensgefährlichen Verletzungen muss sich ein 20-Jähriger in Kürze vor dem Landgericht verantworten. Der Prozess soll am Freitag, 6. Februar, um 13.30 Uhr beginnen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten unter anderem versuchten Totschlag zur Last. Nach ihren Angaben soll sich der damals 20-Jährige am 24. Januar 2025 gegen 22 Uhr gemeinsam mit einer Gruppe von etwa 15 bis 20 bislang unbekannten Personen vermummt und bewaffnet zu einer in der Großen Johannisstraße gelegenen Shisha-Bar in Bremen begeben haben. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, sei die Gruppe davon ausgegangen, dass sich dort Personen aus einer körperlichen Auseinandersetzung vom 26. Dezember 2024 in den Neustadtwallanlagen aufhielten, denen sie „erheblichen körperlichen Schaden“ zufügen wollten.

Pfefferspray, Pistole, Metallstangen und Messer

Der Angeklagte soll dabei mindestens ein Pfefferspray mitgeführt haben, eine weitere Person eine Selbstladepistole. Laut Anklage stürmte die Gruppe in die Shisha-Bar, schlug mit Stöcken, Metallstangen, Baseballschlägern und Messern sowie weiteren Gegenständen auf die Anwesenden ein und warf zudem mit in der Bar befindlichen Gegenständen nach ihnen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden dabei mehrere Zeugen verletzt und im Anschluss teilweise ambulant im Krankenhaus behandelt.

Besonders schwerwiegend ist ein Fall, in dem ein Zeuge durch einen Schlag eine Blutung im Kopf erlitten haben soll. Diese habe laut Anklage eine akute Lebensgefahr begründet und eine Behandlung auf der Intensivstation erforderlich gemacht. Darüber hinaus soll einer der Täter mindestens fünf Mal mit der Pistole geschossen und dabei zwei Personen jeweils einmal getroffen haben. Die durch die Schüsse verursachten Verletzungen hätten eine Behandlung im Krankenhaus notwendig gemacht; einer der getroffenen Zeugen soll ebenfalls intensivmedizinisch versorgt worden sein.

Ob und in welchem Umfang der Angeklagte für die Vorwürfe verantwortlich ist, soll nun in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bremen geklärt werden.