Rund vier Wochen nach dem spektakulären Millionen-Coup in der Sparkasse in Gelsenkirchen ist die Debatte um Sicherheitslücken voll entbrannt. Der Anwalt geschädigter Kunden, Daniel Kuhlmann, nimmt die Sparkasse scharf ins Visier.

Seiner Ansicht nach hätte der Einbruch mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ verhindert werden können, wären die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Stand der Technik gewesen. Ein Sachverständiger bestätigt diese Einschätzung.

Sicherheitskritik an der Sparkasse in Gelsenkirchen

Laut Experten hätten Bewegungsmelder im Tresorraum oder spezielle Schutzvorrichtungen wie der „Wandschutz“ den Einbruch vereitelt. Dieses netzartige Material schlägt Alarm, sobald der Tresor durchbohrt wird. Auch stündliche Patrouillen könnten laut Kuhlmann als ergänzende Maßnahmen dienen. Die Sparkasse in Gelsenkirchen weist die Vorwürfe bislang zurück. Sie habe die Filiale bereits „nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert“, betont das Finanzinstitut regelmäßig.

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Im Namen von Mandanten reichte Kuhlmann drei erste Klagen beim Landgericht Essen ein. Die Forderung: Die Sparkasse solle den gesamten Schaden übernehmen. Ob diese Klagen bereits zugestellt wurden, konnte ein Sprecher des Gerichts noch nicht bestätigen. Fakt ist jedoch: Der Anwalt steht in Kontakt mit rund 600 Geschädigten und verfolgt das Ziel einer schnellen Einigung.

Unglaublicher Schaden in der Sparkasse in Gelsenkirchen

Der Einbruch Ende Dezember hatte verheerende Konsequenzen: Die Täter durchbrachen mehrere Sicherheitssysteme und gelangten direkt in den Tresorraum. Dort räumten sie sage und schreibe 3.100 Schließfächer aus. Laut Polizei liegt der Schaden vermutlich bei einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag – eventuell jedoch noch deutlich höher. Die Ermittlungen laufen weiterhin auf Hochtouren, aktuell gibt es aber keine entscheidende Spur. Etwa 600 Hinweise werden geprüft.

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Ein weiteres Problem für die Geschädigten: Inhalt eines Schließfachs ist bei der Sparkasse in Gelsenkirchen nur bis zu 10.300 Euro versichert. Höhere Werte bedürfen zusätzlicher privater Versicherungen. In den Klagefällen geht es jedoch um Summen, die diesen Betrag teils um ein Vielfaches übersteigen. Einer der Betroffenen verlor fast 400.000 Euro – sein kompletter Erlös aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung. Dieses Geld sei sein einziges Altersvermögen, erläutert Kuhlmann.

Verzögerungen beim Schadenersatz

Die zwei weiteren Klagen betreffen Bargeld, Schmuck und eine Rolex-Uhr im Wert von insgesamt 120.000 Euro sowie Gold für rund 50.000 Euro. Alle drei Fälle sind laut Kuhlmann durch Quittungen und Augenzeugen umfassend dokumentiert. Der Anwalt möchte allerdings keine Klagewelle auslösen. Ziel sei vielmehr ein Vergleich oder gerichtliches Mediationsverfahren, um eine schnelle Entschädigung zu ermöglichen.

Die zentrale Frage bleibt: Wie konnten sich die Einbrecher mehrere Stunden unbehelligt in der Sparkasse in Gelsenkirchen aufhalten, ohne Alarm auszulösen?