Ein Rettungswagen mit Blaulicht bei Nacht.


Aufgrund von Unklarheiten bei der Übernahme der Kosten insbesondere für Fehlfahrten, schlägt die Stadtverwaltung jetzt einen strengen Ton an. Die Bottroper Bürger sollen nicht belastet werden. © Stadt Bottrop

1 Min Lesezeit

„Der Streit der Kommunen mit den Krankenkassen zur Übernahme der Kosten im Rettungsdienst soll in Bottrop nicht auf den Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen werden“, so lautete die Kernaussage des Ersten Beigeordneten der Stadt Bottrop, Emilio Pintea, der im Vorfeld zu der Thematik informierte, die zeitnah den politischen Gremien vorgelegt wird.

Hintergrund ist, dass sich sowohl die Kommunen als auch die Kassen auf derzeit geltende Gesetze berufen, die aber in der Konsequenz Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis beim Rettungsdienst haben. Streitpunkt sind die sogenannten Fehlfahrten. Das sind Fahrten, bei denen Patienten den Rettungsdienst gerufen haben, aber der Einsatz nicht mit dem Transport ins Krankenhaus endet.

Für die Patienten und deren Angehörige ist es zunächst eine Erleichterung, wenn etwa der Notarzt vor Ort helfen konnte, der Patient stabilisiert ist und ein Transport in die Notaufnahme der Klinik nicht nötig ist. „Aber genau dies wäre dann eine Fehlfahrt, die die Kassen zukünftig nicht mehr zahlen wollen“, wird Michael Duckheim, Sprecher der Feuerwehr Bottrop, in der Mitteilung der Stadt zitiert.

Im schlimmsten Fall hätten Patienten die Kosten dann selbst tragen müssen, doch die Stadt Bottrop will vorläufig keine Gebührenbescheide erheben und darauf bauen, dass Bund und Land den Konflikt eindeutig und rechtsfest regeln.

Im konkreten Beispiel hieße dies, dass jemand, der ordnungsgemäß krankenversichert ist und aufgrund einer Notsituation sowohl Rettungswagen und Notarzt braucht, anschließend von der Stadt Bottrop einen Gebürenbescheid bekäme. Aus Sicht der Stadt Bottrop ist dies nicht tragbar.