Am Flughafen Düsseldorf
Bundespolizei fasst fünf Gesuchte bei Grenzkontrollen
02.02.2026 – 10:24 UhrLesedauer: 2 Min.
Passkontrolle am Düsseldorfer Flughafen (Symbolbild): Die Bundespolizei hat hier am Wochenende mehrere Gesuchte festnehmen können. (Quelle: IMAGO/Nicolas Economou)
Die Bundespolizei hat am Wochenende fünf per Haftbefehl Gesuchte festgenommen. Zwei von ihnen sitzen nun in Haft.
Am Flughafen Düsseldorf hat die Bundespolizei am Wochenende fünf per Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen. Die Beamten griffen sie bei Ein- und Ausreisekontrollen auf.
Am Freitagmorgen kontrollierten die Beamten einen 55-jährigen Deutschen bei der Einreise aus Beirut. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Bedrohung vor. Er war im Mai 2024 rechtskräftig verurteilt worden. Der Mann zahlte 2.000 Euro vor Ort und wendete damit 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Am Samstagnachmittag stellten die Bundespolizisten einen 33-jährigen Deutschen bei der Einreise aus Istanbul fest. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen Betrugs nach einer Verurteilung im September 2024. Der Mann aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis konnte die Geldstrafe von 3.500 Euro nicht bezahlen. Die Beamten überstellten ihn den Justizbehörden, ihm drohen 35 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Am Sonntagmorgen kontrollierten die Beamten eine 46-jährige Deutsche bei der Ausreise Richtung Antalya. Gegen sie lag ein Haftbefehl wegen Betrugs vor, sie war im März 2025 rechtskräftig verurteilt worden. Die Frau aus dem Kreis Mettmann zahlte 280 Euro vor Ort und wendete damit sieben Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Am Sonntagabend nahmen die Beamten eine 26-jährige Rumänin fest. Sie wollte nach Birmingham fliegen. Gegen sie bestand nach Angaben der Bundespolizei ein Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahlsverdachts. Die Beamten überstellten die in Frankfurt am Main lebende Frau den Justizbehörden.
Knapp eine Stunde später kontrollierten die Beamten einen 53-jährigen Rumänen bei der Einreise aus Bukarest. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Betrugs in vier Fällen vor. Er war bereits im Juni 2021 rechtskräftig verurteilt worden. Der in Essen lebende Mann zahlte 900 Euro vor Ort und wendete damit 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab.
