Viele Menschen mit Behinderungen wollen ihre Assistent*innen selbst einstellen.

Viele Menschen mit Behinderungen wollen ihre Assistent*innen selbst einstellen.

Foto: DPA/Britta Pedersen

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – dafür kämpfen Menschen mit Behinderung und ihre persönlichen Assistent*innen in Berlin schon lange. Im Dezember hatten sie endlich Erfolg: Die Berliner Abgeordneten ergänzten den Entwurf des Haushalts für 2026 und 2027 um den Hinweis, dass die Assistenzkräfte genauso viel Geld erhalten sollen wie ihre nach Tarifvertrag bezahlten Kolleg*innen. Doch für die konkrete Umsetzung muss die Senatssozialverwaltung unter Senatorin Cansel Kiziltepe (SPD) eine fachliche Weisung erlassen. Dass das noch nicht geschehen ist, führt zu großer Verunsicherung bei den Arbeitgeber*innen und den Assistenzkräften.

»Die Situation ist zermürbend, es geht um unser Leben, es ist existenziell«, sagt Jules Butzek zu »nd«. Butzek ist Teil der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz. Zusammen mit anderen Arbeitgeber*innen und den Assistent*innen besetzte Butzek im November 24 Stunden lang das Gebäude der Sozialverwaltung, um eine angemessene Bezahlung der Assistenzkräfte durchzusetzen. Dass trotz aller Anstrengungen und dem Beschluss der Abgeordneten immer noch keine Klarheit über die Entlohnung der Assistent*innen in diesem Jahr besteht, ärgert Butzek. »Es besteht eine große Unsicherheit für alle, das Lageso handelt total unteschiedlich.«

Das Lageso ist dafür zuständig, die Anträge zu bewilligen, die die Arbeitgeber*innen einreichen, um ihre Assistent*innen zu bezahlen. In Berlin hat sich das Arbeitgeber*innenmodell (AGM) etabliert. Menschen mit Behinderung können so als Arbeitgeber*innen selbstständig Assistenzen einstellen. Viele bevorzugen das Modell gegenüber der Vermittlung von Fachkräften über Assistenzdienste. Doch wenn die Angestellten bei Assistenzdiensten besser bezahlt werden als die Persönlichen Assistent*innen im AGM, dann droht das AGM zu scheitern.

Muckefuck: morgens, ungefiltert, links

nd.Muckefuck ist unser Newsletter für Berlin am Morgen. Wir gehen wach durch die Stadt, sind vor Ort bei Entscheidungen zu Stadtpolitik – aber immer auch bei den Menschen, die diese betreffen. Muckefuck ist eine Kaffeelänge Berlin – ungefiltert und links. Jetzt anmelden und immer wissen, worum gestritten werden muss.

»Das AGM bedeutet für uns Selbstbestimmung. Wir organisieren unser Team selbst. Niemand entscheidet über uns«, sagt Butzek. Auch das Land Berlin unterstützt das AGM prinzipiell und es ist auch nicht teurer für das Land als der Weg über die Assistenzdienste, wie im vergangenen Jahr bereits Senatorin Kiziltepe den Abgeordneten erläuterte. Doch im Senat konnte dennoch keine Lösung zur gleichen Bezahlung der Assistent*innen gefunden werden. Noch immer steht die Fertigstellung eines Gutachtens aus, das darlegen soll, wie hoch denn eine angemessene Entlohnung sein müsste, die dann in beiden Modellen vom Land gezahlt werden soll. So konnte am Ende des vergangenen Jahres nur noch entschieden werden, dass die Assistent*innen im AGM so viel Lohn erhalten sollen, wie die Beschäftigten der Assistenzdienste. Doch solange dieser Beschluss nicht als neue fachliche Weisung beim Lageso angekommen ist, bleibt die Lage unsicher.

Die Sozialverwaltung teilt »nd« mit, dass ein Entwurf für eine solche Weisung bereits im Dezember erstellt wurde. Dieser müsse nun innerhalb des Senats abgestimmt werden – und mit den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung. Die vorherige Weisung wurde ohne Beteiligung der von ihr Betroffenen verfasst, zum großen Ärger der Arbeitgeber*innen und Assistent*innen, weil etwa Einarbeitungszeiten und Dienstbesprechungen dort pauschal vorgegeben anstatt am individuellen Bedarf bemessen sind. Staatssekretär Aziz Bozkurt (SPD) kündigte im Sozialausschuss des Abgeordnetenhauses vor knapp zwei Wochen an, man werde voraussichtlich Anfang April mit der neuen Weisung fertig sein. Butzek sagt, man habe den Entwurf der Sozialverwaltung bislang nicht zu sehen bekommen.

»Pauschale Vorgaben bezüglich Budgetassistenz, Einarbeitung und Dienstbesprechungen verbieten sich.«

Bundesarbeitsgemeinschaft
Persönliches Budget

Laut Senat gilt bis zur Bekanntgabe der neuen Weisung die alte Weisung, die für die Entlohnung der Assistenzkräfte im AGM einen geringeren Lohn vorsieht. »Etwaige Nachzahlungen, welche sich ab Januar 2026 ergeben könnten, werden nach Veröffentlichung umgehend umgesetzt«, so die Sozialverwaltung. Butzek berichtet, Mitarbeiter*innen des Lageso gingen unterschiedlich mit der Situation um und manche Arbeitgeber*innen könnten mehr bezahlen als andere. »Für uns ist wichtig, dass die Weisung rückwirkend ab Januar gilt.« Auch Staatssekretär Bozkurt sagte, es sei das Ziel, dass die neue Weisung rückwirkend gelte. Aus Butzeks Sicht hätte es ab Beginn des Jahres eine klare Übergangsregel gebraucht. »Wir befürchten, dass durch das willkürliche Vorgehen des Lageso noch mehr Unsicherheit entsteht und unsere Assistent*innen das nicht lange mitmachen.«

Um auf die schwierige Situation hinzuweisen, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget bereits einen offenen Brief an die Sozialverwaltung gesendet. Auch dort sprechen sich die Verfasser*innen dafür aus, dass gemäß dem im Abgeordnetenhaus festgestellten politischen Willen schon sofort der höhere Lohn gezahlt werden sollte, anstatt auf die neue Weisung zu warten. Das habe auch Vorteile für das Land, weil dadurch Mehrkosten verhindert würden, heißt es im Brief. Denn aktuell entstünden Kosten zur Bearbeitung von Widerspruchsentscheiden, Kosten für Beratungsleistungen, weil die Situation verunsichert und Kosten für die Korrekturen von Lohnabrechnungen, wenn die fachliche Weisung dann rückwirkend in Kraft treten sollte. Allein für Januar berechnet die Bundesarbeitsgemeinschaft die letzteren Kosten auf 18 600 Euro, wenn 155 Arbeitgeber*innen durchschnittlich sechs Assistent*innen beschäftigen und pro Monat und Assistent*in 20 Euro für die Lohnabrechnung zahlen müssen.

Neben der Höhe der Entlohnung ist es den Arbeitgeber*innen wichtig, dass in der neuen Weisung die Reglementierungen bezüglich der Budgetbegleitung, Einarbeitung, Teambesprechungen und Kalkulation der Krankentage zurückgenommen werden, sagt Butzek. »Der individuelle Bedarf ist entscheidend.« So stellt es auch die Bundesarbeitsgemeinschaft dar: »Das Persönliche Budget ist so zu bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Demzufolge verbieten sich pauschale Vorgaben bezüglich Budgetassistenz, Einarbeitung und Dienstbesprechungen.«