Bielefeld/Gütersloh. Der ganztätige Warnstreik im Nahverkehr ist in der Nacht zum Dienstag beendet worden. Mit dem Betriebsbeginn haben Busse und Bahnen ihre Fahrten wieder aufgenommen.
Die Gewerkschaft Verdi hatte die Beschäftigten der kommunalen Verkehrsbetriebe für Montag mit Beginn der Frühschicht aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Der Aufruf galt nicht nur in OWL, sondern in vielen Bundesländern und hatte massive Auswirkungen.
In OWL wurden die Bielefelder Mobiel GmbH und die Stadtbus Gütersloh GmbH bestreikt. Aufgerufen waren Verdi zufolge Beschäftigte aus dem Fahrdienst, den Werkstätten, Leitstellen und der Verwaltung.
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Die Bielefelder Mobiel-Busse bleiben am Montag wegen des Warnstreiks im Depot.
| © Barbara Franke
Was bedeutet ein Streik für Schüler?
Das NRW-Schulministerium wies nach dem Streikaufruf der Gewerkschaft Verdi auf die Schulpflicht hin. „Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht auch weiterhin“, erklärte das Ministerium auf der Plattform Facebook.
Eltern müssten deshalb dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder zur Schule kommen. Sollte einer Schülerin oder einem Schüler der Schulweg im Einzelfall nicht zumutbar sein, handele es sich um entschuldigte Fehlzeiten.
Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?
- Arbeitnehmer sind für ihren Arbeitsweg verantwortlich: Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, pünktlich im Betrieb anzukommen, sie tragen das sogenannte „Wegerisiko“. Das gilt bei Streik genauso wie etwa bei Schnee und Glätte. Heißt: Auch wenn Busse und Bahnen nicht fahren, dürfen Angestellte nicht einfach zu spät kommen. Darauf macht Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) aufmerksam.
Stillstand im Nahverkehr: Flexible Lösungen wie Homeoffice, Gleitzeit oder Urlaub können eine Alternative sein – ein Gespräch mit den Vorgesetzten kann helfen.
| © Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn
- Viel zu spät dran? Diese Konsequenzen sind möglich: Wer keine der zumutbaren Alternativen nutzt und dann zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommt, muss im Zweifelsfall mit Konsequenzen rechnen, heißt es vom VDAA. Wenn es hart auf hart kommt, gilt laut VDAA der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“. Wer also wegen eines Streiks zu spät oder im schlimmsten Fall gar nicht arbeitet, hat auch keinen Anspruch auf Bezahlung – das Gehalt kann entsprechend gekürzt werden. Auch eine Abmahnung ist denkbar.
- Schon vor dem Streik mit den Vorgesetzten sprechen: Je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag könnte auch eine Nacharbeit für die verpasste Zeit eine Option sein. Hier komme es in der Praxis darauf an, eine annehmbare Lösung für beide Seiten zu finden. Doch soweit muss es nicht kommen. Angestellte sollten schon bei der Ankündigung eines Streiks mit ihren Vorgesetzten ins Gespräch gehen und die eigene Situation schildern. Oft gebe es für solche Fälle betriebliche Regelungen, so der VDAA. Neben dem Homeoffice in einigen Berufen könnten auch Gleitzeit oder kurzfristiger Urlaub Lösungen sein.
Was fordert Verdi in den Tarifverhandlungen?
Die erste Verhandlungsrunde für die etwa 30.000 Beschäftigten in rund 30 kommunalen Verkehrsbetrieben in NRW blieb am 21. Januar ohne Ergebnis. Verdi NRW will die wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich verkürzen. Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten soll von 10 auf 11 Stunden erhöht werden. Der Zuschlag für Sonntagsarbeit soll steigen.
Wie reagieren die Arbeitgeber?
Der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen wirft Verdi vor, die Augen vor der desolaten Finanzlage der kommunalen Verkehrsbetriebe zu verschließen. Die Tarif- und Entgeltbedingungen hätten sich schon deutlich verbessert, sodass der Nahverkehr bereits jetzt attraktive Arbeitsplätze biete.
Mit Informationen der dpa.

