Die 18-jährige Fatemeh D. war engagiertes Mitglied einer katholischen Kirchengemeinde in Schleswig-Holstein. Die CDU fordert schärfere Regeln, bessere Prävention und bauliche Schutzmaßnahmen an Bahnhöfen. Die Staatsanwaltschaft gab zudem bekannt, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.

Die am Donnerstag von einem 25-Jährigen in einer Hamburger U-Bahnstation getötete 18-jährige Fatemeh D. war Mitglied der katholischen Kirchengemeinde Seliger Eduard Müller in Bad Bramstedt (Schleswig-Holstein). Dies bestätigte der Hamburger Dompropst Berthold Bonekamp der WELT. Zuvor hatten die „Kieler Nachrichten“ berichtet.

Die junge Frau war nach Angaben der Kirchengemeinde mit ihrer Familie als Flüchtlinge aus dem Iran nach Bad Bramstedt gekommen. Vor fünf Jahren habe sie Bohnekamp selbst gemeinsam mit ihrer Mutter getauft. Er war damals Pfarrer der Gemeinde in Bad Segeberg. Fatemeh D. arbeitete wie ihre Mutter als Ministrantin. Eine Ministrantin hilft am Altar, sorgt dafür, dass der Ablauf der Messe feierlich, ruhig und reibungslos funktioniert.

Laut Bohnekamp lebte die Familie bereits in einem „christlichen angehauchten Umfeld“ im Iran. Dies sei unter anderem auch ein Fluchtgrund nach Deutschland gewesen. Fatemeh D. habe er als „nettes, fröhliches Mädchen“ in Erinnerung behalten, die ihre Mutter immer sehr unterstützt habe. Beide hätten eine große „Herzlichkeit und Fröhlichkeit“ ausgestrahlt.

Der 25-jährige Ariop A. hatte die ihm mutmaßlich unbekannte Fatemeh D. am Donnerstagabend auf dem Bahnsteig gepackt und war mit ihr vor eine einfahrende U-Bahn gesprungen. Beide starben. Die Mordkommission ermittelt wegen eines Tötungsdelikts. Das Motiv ist noch unklar.

A. kam über ein humanitäres Aufnahmeprogramm der Flüchtlingsorganisation „UNHCR“ nach Deutschland. A. war für das Resettlement-Programm extra ausgewählt worden. In Deutschland besaß er einen gültigen Aufenthaltstitel.

Eine Rückkehr in seine Heimat galt laut Behördenkreisen als ausgeschlossen. Hinweise auf islamistische Motive gibt es nicht, denn A. ist Christ. Gleichwohl war er polizeibekannt: Zuletzt soll er nur zwei Tage vor der Tat zwei Vollstreckungsbeamte in einem Hamburger Bordell angegriffen haben.

Ermittlungsverfahren geschlossen

Mittlerweile wurde das Ermittlungsverfahren gegen Ariop A. laut einer Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft geschlossen. Zu Erklärung: Sobald ein Beschuldigter stirbt, darf und kann der Staat nicht weiter gegen ihn ermitteln oder ein Strafverfahren fortführen. Der Tod beendet das Verfahren zwingend. Juristen sprechen von einem „endgültigen Verfahrenshindernis“: Es gibt niemanden mehr, der angeklagt, vernommen oder verurteilt werden könnte.

Die Sprecherin sagte zu WELT: „Angesichts des Todes des Beschuldigten sind weitere strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen nicht durchzuführen. Der Tod des Beschuldigten stellt ein sog. endgültiges Verfahrenshindernis dar, so dass das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung einzustellen ist.“

Das bedeutet keine Entlastung oder Unschuldfeststellung, sondern ausschließlich dass der Staat das Verfahren aus rechtlichen Gründen nicht mehr fortsetzen darf. Zuvor war unter anderem geprüft worden, ob es neben dem 25-Jährige weitere Tatbeteiligte gegeben hatte – dies hatte sich nicht bestätigt.

Sicherheitsarchitektur an Bahnhöfen modernisieren

Unterdessen forderte die Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion Konsequenzen aus der Tragödie. Nach der schockierenden Tat sei eine konsequente Neubewertung der Sicherheits- und Migrationspolitik notwendig, sagte Fraktionschef Dennis Thering.

„Die schockierende Ermordung einer jungen Frau am Bahnhof Wandsbek Markt zeigt auf tragische Weise, welche Folgen politische Fehlentscheidungen haben können. Erst jetzt, nach vollständiger Klärung der Fakten, ist eindeutig: Wäre das von SPD, Grünen und FDP ausgeweitete Resettlement-Programm nicht gewesen, wäre der Täter nicht nach Deutschland und damit nicht nach Hamburg gekommen. Die junge Frau wäre heute noch am Leben.“ Es sei daher richtig, dass die CDU-geführte Bundesregierung dieses Programm im Mai 2025 beendet habe.

Gleichzeitig müssten Konsequenzen aus diesem Fall gezogen werden. „Wer als Flüchtling in Deutschland Schutz erhält, trägt Verantwortung. Wer jedoch Straftaten begeht oder wiederholt polizeilich auffällt, muss unser Land verlassen“, sagte Thering. Humanität gelte denjenigen, die Schutz bräuchten und nicht denen, „die unsere Offenheit missbrauchen. Deshalb brauchen wir klare gesetzliche Regelungen, die bei Straftaten automatisch eine Abschiebung vorsehen.“

Er forderte, dass Hamburg seine Sicherheitsarchitektur an Bahnhöfen grundlegend modernisieren müsse. „Die wiederholten Vorfälle der vergangenen Jahre zeigen, dass wir nicht länger zusehen dürfen. Wir brauchen Zugangssysteme, die nur Personen mit gültigem Ticket in die Bahnhofsbereiche lassen, ähnlich wie an Flughäfen.“ Gebraucht werde sichtbares Sicherheitspersonal rund um die Uhr auf den Bahnsteigen. „Und wir brauchen bauliche Maßnahmen wie Sicherheitszäune oder Bahnsteigtüren, die verhindern, dass Menschen auf die Gleise geraten oder gestoßen werden können. Das geht nicht über Nacht, muss aber jetzt zügig begonnen werden.“

Darüber hinaus müssten laut Thering Polizei und Sicherheitsbehörden besser vernetzt werden, „damit Hinweise auf psychische Auffälligkeiten oder Gefährdungspotenziale schneller erkannt und bewertet werden können. Prävention, klare Regeln und konsequentes Handeln gehören zusammen.“

dfe