Die Entscheidung des Berliner Senats, auf Gehwegen kurzfristig Streusalz gegen das Glatteis einzusetzen, ist vor Gericht gekippt worden. Das teilte die Geschäftsführerin des NABU Berlin, Melanie von Orlow, am Mittwoch mit.
Ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte dem Tagesspiegel den Vorgang. Somit dürfen Berlinerinnen und Berliner nicht mehr privat Streusalz verwenden. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf es unverändert einsetzen.
„Auf Berliner Straßen darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin weiter kein Tausalz zur Glättebekämpfung eingesetzt werden“, teilte das Gericht mit. Die von der Senatsverwaltung erlassene Allgemeinverfügung entbehre einer rechtlichen Grundlage.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Externen Inhalt anzeigen
Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.
Ausnahmen vom Streusalz-Verbot seien nur in gesetzlich besonders geregelten Fällen möglich. Eine „behördliche Befreiungsmöglichkeit“ sehe das Straßenreinigungsgesetz hingegen nicht vor.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hatte Verkehrssenatorin Ute Bonde (beide CDU) angesichts der Extremwetterlage angewiesen, die Allgemeinverfügung zum kurzfristigen Einsatz von Streusalz gegen das Glatteis zu erlassen.
Rechtliche Unsicherheiten, die mit diesem Schritt verbunden sind, rechtfertigte der Regierende mit der Ausnahmelage wegen des Wetters. Die Allgemeinverfügung war am Freitag erlassen worden und sollte zunächst bis zum 14. Februar gelten.
Berliner Gericht kippt Freigabe für Streusalz Wie Kai Wegner und sein Senat ausrutschten
Wegner äußerte sich am Mittwochmittag zu dem Eilverfahren: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass wir dringend eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes brauchen, um bei extremen Wetterbedingungen in Berlin wirksam und schnell gegen Eisglätte vorgehen zu können.“ Er habe von Anfang an auf die rechtliche Unsicherheit der Allgemeinverfügung hingewiesen.
Bonde nennt Allgemeinverfügung „verantwortungsvoll“
Bondes Senatsverwaltung werde sich weiterhin eng mit der BSR und den Bezirken abstimmen und mit den vorhandenen Mitteln gegen Glätte vorgehen, kündigte der Regierende an. „Klar ist aber auch: Rechtssicherheit für den verantwortungsvollen Einsatz von Tausalz bei extremen Wetterbedingungen erreichen wir dauerhaft nur durch eine Anpassung des Straßenreinigungsgesetzes – im Einklang mit Umweltbelangen und der Lebenswirklichkeit der Menschen in dieser Stadt“, teilte Wegner mit.
Ich nehme die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis.
Ute Bonde (CDU),
Verkehrssenatorin
Bonde verteidigte das Vorgehen des Senats ebenfalls. „Ich nehme die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis. Die Situation im öffentlichen Raum zum Zeitpunkt der Verfügung, die Auslastung der Rettungsdienste sowie medizinischen Einrichtungen, machte eine verantwortungsvolle Entscheidung spätestens am Freitag unabdingbar“, teilte die Verkehrssenatorin mit. „Dieser Verantwortung folgend habe ich die Allgemeinverfügung erlassen.“
Auch sie forderte eine Anpassung des Rechtsrahmens zur privaten Verwendung von Streusalz. Es sei nun „endlich am Gesetzgeber“, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen. „In der Zwischenzeit wäre es dem Abgeordnetenhaus möglich gewesen, ein Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, das mir ein rechtssicheres Handeln in der Notstandssituation am 30. Januar ermöglicht hätte“, teilte Bonde mit.
Scharfe Kritik vom NABU Berlin
„Umweltsenatorin Bonde hat mit dieser Allgemeinverfügung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen“, teilte NABU Berlin-Geschäftsführerin von Orlow mit. „Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen. Umwelt- und Naturschutz dürfen auch in Ausnahmesituationen nicht einfach per Allgemeinverfügung ausgehebelt werden“, sagte von Orlow.
Tagesspiegel Checkpoint: Berlins beliebtester Newsletter
![]()
Der schnellste Berlin-Überblick von Montag bis Samstag.
Die Maßnahme war nach Einschätzung des NABU Berlin „weder notwendig noch geeignet“. Der Naturschutzverband begründete die Klage mit den Umwelt- und Naturschäden, die durch Streusalz entstehen. Zudem liege keine zulässige Ausnahmesituation vor, um das gesetzliche Streusalzverbot pauschal aufzuheben. Auch die fehlende Miteinbeziehung von Umweltverbänden bei der Entscheidung bemängelte der Verband.
Schwarz-Rot strebt Gesetzesänderung an
Deutlich anders sieht das Dirk Stettner, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus: „Uns geht es um die Gesundheit und Sicherheit der Menschen. Anders als der NABU setzen wir die Priorität, in einer gemeinsamen Kraftanstrengung so schnell wie möglich das Eis von den Geh- und Verkehrswegen zu bekommen“.
Außerdem kündigte Stettner an, die von Wegner und Bonde geforderten Gesetzesänderungen anzugehen. Man habe einen entsprechenden Entwurf gemeinsam mit der SPD am Mittwochmorgen ins Parlament eingebracht. „Wir schaffen jetzt kurzfristig die klare gesetzliche Grundlage und ändern das Straßenreinigungsgesetz. In extremen Wetterlagen wie Eisregen oder Blitzeis kann die Senatsverwaltung künftig flexibel und schnell handeln – gemeinsam mit der BSR und den Bezirken.“
Auf die Entscheidung folgten im Verlauf des Tages zahlreiche Reaktionen. Während Oda Hassepaß, verkehrspolitische Sprecherin der Berliner Grünen-Fraktion, eine Neuregelung des Winterdienstes in der Hauptstadt fordert, kamen auch auf bundespolitischer Ebene kritische Stimmen auf. Mehr lesen Sie hier.
Mehr zur Debatte um den Einsatz von Streusalz in Berlin„CDU und SPD haben nur Chaos angerichtet“ Scharfe Kritik an Tausalz-Freigabe in Berlin – Nabu kündigt juristische Prüfung an „Verstößt gegen das Verbot, Bäumen zu schaden“ Auch „Baumentscheid“-Mitbegründer will Berliner Streusalz-Verfügung anfechten Folgen des Streusalzeinsatzes für Straßenbäume Umweltverband fordert sofortiges Pflegeprogramm vom Berliner Senat
Tatsächlich hatte die BSR schon kurz nach Freigabe der Tausalz-Verwendung durch den Senat Zweifel geäußert. Wirkungsvoller sei es, das teilweise zentimeterdicke Eis mit Hilfe von Werkzeugen zu entfernen und dann mit Splitt oder Sand zu streuen, erklärte BSR-Chefin Stephanie Otto. Zudem war das Streusalz in zahlreichen Berliner Baumärkten ausverkauft, weshalb kaum Privathaushalte davon Gebrauch machen konnten.