Wegner vs. Weber: Disput um Instagram, Neutralität und Parteikanäle geht weiter

Anfang Januar hatte Stadtrat Roland Wegner (V-Partei³) eine kommunal­aufsicht­liche Prüfung beantragt, weil er in Instagram-Beiträgen von Ober­bürger­meisterin Eva Weber eine Vermischung von Amtsführung und Partei­arbeit sah. Mit der Antwort der Regierung von Schwaben unzu­frieden, fasste er am Montag noch einmal nach.

Von Bruno Stubenrauch

Ungewollt Wahlwerbender?
Instagram-Screenshot – bereitgestellt von Roland Wegner

Anlass für Wegners Antrag waren Videos von Ter­minen in städ­tischen Ein­rich­tungen, zum Bei­spiel der Berufs­feuer­wehr, die über die Collab-Funk­tion zu­gleich auf dem Insta­gram-Kanal der CSU Augs­burg ver­öffent­licht wurden (DAZ berich­tete).

Die Regierung von Schwaben stellte nach Prü­fung fest, dass kein Ver­stoß gegen das Neu­tra­li­täts­gebot vor­liegt. Der Account der Ober­bür­ger­mei­ste­rin sei kein offi­zi­eller Stadt­kanal, die Bei­träge privat er­stellt und ohne Ein­satz städ­ti­scher Res­sour­cen ver­öffent­licht worden. Inhalt­lich handele es sich um sach­liche Dar­stel­lungen, etwa eine Dank­sagung an Ein­satz­kräfte, ohne partei­poli­ti­sche Aus­sage oder spe­zi­fische In­an­spruch­nahme der Amts­auto­ri­tät. Auch die Collab-Funk­tion ändere daran nichts, da der ur­sprüng­liche Ur­heber erkenn­bar bleibe.

Werden städtische Angestellte un­gewollt Wahl­kämpfer?

Wegner hält diese Bewertung für unvoll­ständig. Er betont in seiner Nach­frage an die Rechts­aufsichts­behörde, dass es nicht um Urheber­schaft oder Technik gehe, sondern um die Aus­wir­kungen auf städ­tische Mit­arbeitende. Durch die Ver­öffent­lichung auf dem Kanal der CSU würden diese objektiv Teil partei­politi­scher Kommu­ni­kation. Den Beschäf­tigten sei nicht klar, dass sie dadurch gegen ihre eigene Neutrali­täts­pflicht verstoßen könnten. Erst das Verhalten der Ober­bürger­meisterin – die Freigabe amts­bezogener Inhalte für partei­politi­sche Kanäle – habe sie in diese Situation gebracht.

Wegner sieht die Oberbürger­meisterin hier in einer beson­deren Steuerungs­ver­ant­wortung. Ob und unter welchen Voraus­setzungen Ver­öffent­lichungen dieser Art mit dem Neutrali­täts­gebot vereinbar sind, hält Wegner weiterhin für klärungs­bedürftig.

Artikel vom

05.02.2026

| Autor: Bruno Stubenrauch
Rubrik: Kommunalwahl 2026, Parteien, Politik