Wegner vs. Weber: Disput um Instagram, Neutralität und Parteikanäle geht weiter
Anfang Januar hatte Stadtrat Roland Wegner (V-Partei³) eine kommunalaufsichtliche Prüfung beantragt, weil er in Instagram-Beiträgen von Oberbürgermeisterin Eva Weber eine Vermischung von Amtsführung und Parteiarbeit sah. Mit der Antwort der Regierung von Schwaben unzufrieden, fasste er am Montag noch einmal nach.
Von Bruno Stubenrauch
Ungewollt Wahlwerbender?
Instagram-Screenshot – bereitgestellt von Roland Wegner
Anlass für Wegners Antrag waren Videos von Terminen in städtischen Einrichtungen, zum Beispiel der Berufsfeuerwehr, die über die Collab-Funktion zugleich auf dem Instagram-Kanal der CSU Augsburg veröffentlicht wurden (DAZ berichtete).
Die Regierung von Schwaben stellte nach Prüfung fest, dass kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorliegt. Der Account der Oberbürgermeisterin sei kein offizieller Stadtkanal, die Beiträge privat erstellt und ohne Einsatz städtischer Ressourcen veröffentlicht worden. Inhaltlich handele es sich um sachliche Darstellungen, etwa eine Danksagung an Einsatzkräfte, ohne parteipolitische Aussage oder spezifische Inanspruchnahme der Amtsautorität. Auch die Collab-Funktion ändere daran nichts, da der ursprüngliche Urheber erkennbar bleibe.
Werden städtische Angestellte ungewollt Wahlkämpfer?
Wegner hält diese Bewertung für unvollständig. Er betont in seiner Nachfrage an die Rechtsaufsichtsbehörde, dass es nicht um Urheberschaft oder Technik gehe, sondern um die Auswirkungen auf städtische Mitarbeitende. Durch die Veröffentlichung auf dem Kanal der CSU würden diese objektiv Teil parteipolitischer Kommunikation. Den Beschäftigten sei nicht klar, dass sie dadurch gegen ihre eigene Neutralitätspflicht verstoßen könnten. Erst das Verhalten der Oberbürgermeisterin – die Freigabe amtsbezogener Inhalte für parteipolitische Kanäle – habe sie in diese Situation gebracht.
Wegner sieht die Oberbürgermeisterin hier in einer besonderen Steuerungsverantwortung. Ob und unter welchen Voraussetzungen Veröffentlichungen dieser Art mit dem Neutralitätsgebot vereinbar sind, hält Wegner weiterhin für klärungsbedürftig.
Artikel vom
05.02.2026
| Autor: Bruno Stubenrauch
Rubrik: Kommunalwahl 2026, Parteien, Politik
