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Bonn – Amazon beherrscht einen großen Teil des deutschen Online-Handels. Genau diese Marktmacht bringt den US-Konzern nun erneut in Konflikt mit den Wettbewerbshütern. Wegen rechtswidriger Preisvorgaben muss Amazon rund 59 Millionen Euro zahlen.

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Zudem muss der Konzern seine Preisvorgaben für andere Firmen, die auf der Plattform verkaufen, einschränken. Diese Preisvorgaben darf Amazon künftig nur noch in bestimmten Ausnahmefällen einsetzen

Es ist das erste Mal, dass Deutschlands oberste Wettbewerbshüter mit einer finanziellen Maßnahme gegen Amazon vorgehen. Grundlage ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2023. Ziel ist es, die Marktmacht großer Digitalkonzerne zu begrenzen, damit Wettbewerb und Verbraucher nicht geschädigt werden. Amazon verkauft nicht nur selbst Waren, sondern betreibt mit seinem Marktplatz auch eine Verkaufsplattform für Dritthändler. Nach Angaben des Kartellamts stammen rund 60 Prozent des Umsatzes von Amazon in Deutschland aus diesem Marktplatzgeschäft.

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Nach Darstellung der Behörde bestimmte US-Konzern Amazon mit, wie Händler ihre Preise gestalten. Wurden Preise als zu hoch bewertet, wurden Angebote entweder entfernt oder nicht mehr in der Kaufbox hervorgehoben. Das könne zu erheblichen Umsatzeinbußen führen.

Amazon weist die Vorwürfe zurück

Kartellamtschef Andreas Mundt sagte: „Amazon tritt auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern.“ Eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung sei „nur in absoluten Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Preiswucher zulässig“. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Händler ihre Kosten nicht mehr decken könnten und vom Marktplatz verdrängt würden.

Amazon wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung beruhe auf einer rein deutschen Vorschrift und stehe im Widerspruch zu den Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts, sagte Amazon-Deutschlandchef Rocco Bräuniger.