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Stendal – Im Prozess gegen einen Häftling, der in der „Liebeszelle“ der JVA Burg seine Ehefrau getötet hat, hat das Landgericht Stendal eine langjährige Haftstrafe ausgesprochen. Die Kammer verurteilte Stephan A. (38) wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zehn Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Franziska A. (35) tötete, während diese ihn im Gefängnis besucht hatte.
Die Tat geschah am 3. April 2025 in der Justizvollzugsanstalt Burg, dem größten Gefängnis in Sachsen-Anhalt mit über 600 Insassen. Franziska A., Mutter von zwei Mädchen (9, 13), hatte ihren inhaftierten Ehemann unbeaufsichtigt in der sogenannten „Liebeszelle“ besucht. Die Räume sind mit Sofa, Kochnische und Dusche ausgestattet. Häftlinge können dort mehrere Stunden mit ihrer Partnerin oder mit Familienangehörigen verbringen.

Mit Hand- und Fußfesseln wird Stephan A. (38) am Dienstag in den Schwurgerichtssaal geführt
Foto: Christian Schroedter
Franziska A. bei Besuch zu Tode gewürgt
Am Ende der Besuchszeit wurde die Frau nachmittags leblos auf der Besuchercouch entdeckt. Sie war kurz zuvor erwürgt worden, wie die Obduktion ergab. Bereits bei der Leichenschau sollen den Pathologen Druckmarken aufgefallen sein, die auf ein Würgen oder Drosseln hinwiesen.
Mitgefangene berichteten, es habe Eheprobleme gegeben. Stephan A. saß wegen Eigentums- und Betrugsdelikten ein. Er wäre nächstes Jahr freigekommen. Nach dem Tod seiner Ehefrau ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Stephan A. Am Dienstag wurde der 38-Jährige von der Schwurkammer des Landgerichts in Stendal zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.