Zu Beginn des Prozesses um eine erfrorene Frau auf dem Großglockner in Österreich hat sich ihr angeklagter Freund mit einem emotionalen Statement an den Richter gewandt. Er wolle sagen, „dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist“. Er bekannte sich vor dem Landesgericht Innsbruck aber nicht schuldig.
Der 37-Jährige Thomas P. ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. An einem Wintermorgen vor gut einem Jahr war er mit seiner damals 33-jährigen Freundin zum Großglockner aufgebrochen. Er habe seine Partnerin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen, warf ihm der Staatsanwalt vor. Die Verhandlung ist bis 20 Uhr angesetzt.
Mehr als ein Dutzend Zeugen und auch die Eltern der Verstorbenen und von P. wurden gehört. Es wurde auch über einen Brief gesprochen, den der Bruder des Angeklagten von einer Ex-Freundin von P. erhalten haben soll. Die Ex-Freundin (es war nicht die tödlich verunglückte) schilderte darin, dass sie nach einem Streit mitten in der Nacht im Winter von P. am Großglockner allein gelassen wurde.
Diese Fehler werden dem Freund der Toten vorgeworfen:
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Alpinisten P. eine Reihe von schweren Fehlern vor. Die Behörde meint, dass er die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht berücksichtigt und nicht für die nötige Ausrüstung gesorgt habe.
Die Frau erfror knapp unterhalb des Gipfels. (Archivbild)
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Auch habe er nicht rechtzeitig am letzten möglichen Umkehr-Punkt auf der Route kehrtgemacht, obwohl ein Wind mit bis zu 74 Kilometern pro Stunde für eine Fühltemperatur von minus 20 Grad gesorgt habe.
Als ein Polizeihubschrauber spätabends in der Dunkelheit zu dem Paar am Berg aufstieg, setzte der Mann keinen Notruf ab. Erst nach Mitternacht habe er die Alpinpolizei kontaktiert, aber nicht mehr auf Anrufe der Einsatzkräfte reagiert.
Der Angeklagte betonte hingegen, dass die Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. „Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen“, sagte der Angeklagte – entgegen seinen früheren Aussagen, in denen er sich als der Verantwortliche der Bergtour beschrieben hatte.
Nach Angaben seines Verteidigers ließ der Mann seine Freundin zurück, um selbst Hilfe zu holen. Auch der Anwalt wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Aus seiner Sicht war der Tod der Frau „ein tragischer Unglücksfall“, wie die „Kleine Zeitung“ aus einer Stellungnahme des Juristen an die Staatsanwaltschaft zitierte.
Ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter entscheidet darüber, ob der 37-Jährige für den Tod seiner Freundin zur Rechenschaft gezogen wird. Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft. (dpa)