Stand: 03.05.2025 19:08 Uhr

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz könnte Parteimitglieder, die im Staatsdienst tätig sind, in Schwierigkeiten bringen. Darüber wollen die Innenminister der Länder verhandeln.

Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz debattieren die Bundesländer über die Folgen. Das Thema soll auch bei der nächsten Innenministerkonferenz der Länder besprochen werden, wie eine Sprecherin des IMK-Vorsitzenden sagte.
 
Die Konferenz ist für den 11. bis 13. Juni 2025 in Bremerhaven geplant, den Vorsitz hat Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in diesem Jahr. Diskutiert wird über dreierlei: mögliche Folgen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst, die staatliche Parteienfinanzierung und ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.

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Konsequenzen für Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst?

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der „Bild“: „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss.“ Auch gebe die Entscheidung des Verfassungsschutzes „Anlass zu prüfen, ob die AfD auf dieser Grundlage von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann“.
 
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte bereits am Freitag gesagt: „Wir werden auch prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat.“ Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssten die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Bei diesem Thema sieht der Innenminister ein länderübergreifend einheitliches Vorgehen angezeigt. Deshalb werde er das Thema zum Gegenstand der nächsten Innenministerkonferenz Mitte Juni in Bremerhaven machen.

Gewerkschaft der Polizei fordert einheitliches Vorgehen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte ein einheitliches Vorgehen. Der Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sagte der „Rheinischen Post“ (online), darauf müssten sich Länder und Bund verständigen. Hinsichtlich der Bundespolizei betonte der Gewerkschaftschef: „Bisher gibt es aus dem Bundesinnenministerium und auch aus der Führung der Bundespolizei noch keine Vorgehensweise.“

Symbolbild: Ein Mann trägt eine AfD-Kappe. (Quelle: dpa/Sebastian Willnow)

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AfD-Verbotsverfahren umstritten

Umstritten ist unter den Innenministern ein mögliches Verbotsverfahren, das Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf den Weg bringen könnten. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg hält Debatten über ein AfD-Verbotsverfahren für verfrüht. Sie erwarte, dass die Partei gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtlich vorgehen werde, sagte die CDU-Politikerin und frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes im Deutschlandfunk.
 
Sie verwies darauf, dass das Jahre dauern könnte. Wenn irgendwann Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Entscheidungen treffen, sei das der Zeitpunkt für die politischen Verantwortlichen, darüber nachzudenken. „Aber zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich diese Frage nicht“, betonte Badenberg.
 
Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. In mehreren anderen Bundesländern wie Brandenburg gilt die Partei als rechtsextremer Verdachtsfall.

Sendung: rbb24 Inforadio, 03.05.2025, 16:30 Uhr

Rundfunk Berlin-Brandenburg